Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 6 · BT-Drs. 18/10607 · S. 94
Zu Artikel 6 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 6 (Inkrafttreten) Zu Absatz 1 Die Urkundenarchivbehörde wird die Arbeiten für die vollständige Errichtung des Elektronischen Urkundenar- chivs so abgeschlossen haben, dass das Gesetz am 1. Januar 2022 in Kraft treten kann. Davon abweichend treten einige der Neuregelungen bereits unmittelbar nach Verkündung (Absatz 2), am 1. Januar 2018 (Absatz 3) und einige weitere am 1. Januar 2020 in Kraft (Absatz 4). Zu Absatz 2 Um die Errichtung des Elektronischen Urkundenarchivs und des Elektronischen Notaraktenspeichers sowie den Erlass der entsprechenden Gebührensatzungen bereits vor der eigentlichen Betriebsaufnahme zu legitimieren, tre- ten die §§ 67, 78, 78h bis 78k, 78o BNotO-E bereits am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft. Eine Verpflichtung, das Elektronische Urkundenarchiv und den Elektronischen Notaraktenspeicher bereits ab dem Tag nach der Verkündung betriebsbereit vorzuhalten, wird dadurch nicht begründet, da die Führung des Urkunden- verzeichnisses gemäß § 55 Absatz 1, 2 BeurkG-E und des Verwahrungsverzeichnisses gemäß § 59a BeurkG-E nach Absatz 4 Nummer 2 erst ab dem 1. Januar 2020, die der elektronischen Urkundensammlung gemäß § 55 Absatz 3 BeurkG-E nach Absatz 1 ab dem 1. Januar 2022 gesetzlich vorgeschrieben und auch die elektronische Aktenführung im Übrigen durch § 35 BNotO-E nach Absatz 4 erst ab dem 1. Januar 2020 gestattet wird. Das vorgezogene Inkrafttreten gewährleistet auch den frühzeitigen Erlass der Rechtsverordnungen nach § 78h Ab- satz 4 BNotO-E zum Elektronischen Urkundenarchiv und nach § 78k Absatz 5 BNotO-E zum Elektronischen Notaraktenspeicher, die der Bundesnotarkammer die Planung der Errichtung ermöglichen. Auch alle Gebühren- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 95 – Drucksache 18/106
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 79.207 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/10607, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 362.823–442.030 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert b3bc7c8734436b84….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP