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Artikel 3 · BT-Drs. 18/10607 · S. 93

Zu Artikel 3 (Folgeänderungen)

Zu Artikel 3 (Folgeänderungen)
Zu den Absätzen 1 bis 3
Es handelt sich um Anpassungen der Verweisungen an die mit Artikel 1 Nummer 15 vorgeschlagenen Änderun-
gen.
Drucksache 18/10607                                 – 94 –             Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode



Zu Absatz 4

Zu Nummer 1
Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Artikel 2 Nummer 31.

Zu Nummer 2
In Nummer 32015 des Kostenverzeichnisses zum GNotKG soll die Anmerkung zum Auslagentatbestand im Hin-
blick auf die Einführung des Elektronischen Urkundenarchivs angepasst werden. Zwar ist die derzeitige Aufzäh-
lung, die die Gebühren in Angelegenheiten des Zentralen Vorsorgeregisters und des Zentralen Testamentsregis-
ters erwähnt, nicht abschließend. Gleichwohl erscheint eine Ergänzung aufgrund der Bedeutung des Elektroni-
schen Urkundenarchivs und der zu erwartenden Häufigkeit dieses Anwendungsfalls angezeigt.

Zu Absatz 5
Bei der Verweisung auf die Vorschriften des Beurkundungsgesetzes in § 36 Satz 1 Nummer 3 Satz 3 des Bundes-
berggesetzes handelt es sich in der derzeitigen Form um eine statische Verweisung, die unter anderem die mit
diesem Gesetz in § 10 BeurkG-E erfolgende Änderung nicht erfassen würde. Eine statische Verweisung erscheint
an dieser Stelle nicht sachgerecht; sie soll daher in eine dynamische Verweisung auf die jeweilige Fassung des
Beurkundungsgesetzes geändert werden.

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Herkunft

BT-Drs. 18/10607, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 360.527–361.912 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert b3bc7c8734436b84….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP