Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 18/10607 · S. 93
Zu Artikel 3 (Folgeänderungen)
Zu Artikel 3 (Folgeänderungen) Zu den Absätzen 1 bis 3 Es handelt sich um Anpassungen der Verweisungen an die mit Artikel 1 Nummer 15 vorgeschlagenen Änderun- gen. Drucksache 18/10607 – 94 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zu Absatz 4 Zu Nummer 1 Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Artikel 2 Nummer 31. Zu Nummer 2 In Nummer 32015 des Kostenverzeichnisses zum GNotKG soll die Anmerkung zum Auslagentatbestand im Hin- blick auf die Einführung des Elektronischen Urkundenarchivs angepasst werden. Zwar ist die derzeitige Aufzäh- lung, die die Gebühren in Angelegenheiten des Zentralen Vorsorgeregisters und des Zentralen Testamentsregis- ters erwähnt, nicht abschließend. Gleichwohl erscheint eine Ergänzung aufgrund der Bedeutung des Elektroni- schen Urkundenarchivs und der zu erwartenden Häufigkeit dieses Anwendungsfalls angezeigt. Zu Absatz 5 Bei der Verweisung auf die Vorschriften des Beurkundungsgesetzes in § 36 Satz 1 Nummer 3 Satz 3 des Bundes- berggesetzes handelt es sich in der derzeitigen Form um eine statische Verweisung, die unter anderem die mit diesem Gesetz in § 10 BeurkG-E erfolgende Änderung nicht erfassen würde. Eine statische Verweisung erscheint an dieser Stelle nicht sachgerecht; sie soll daher in eine dynamische Verweisung auf die jeweilige Fassung des Beurkundungsgesetzes geändert werden.
BT-Drs. 18/10607 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 18/10607, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 360.527–361.912 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert b3bc7c8734436b84….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP