Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 16/2704 · S. 6
Zu Artikel 1 (Änderung des Aufbauhilfefonds-
Zu Artikel 1 (Änderung des Aufbauhilfefonds- gesetzes) Zu § 8 Abs. 1 Zum 31. Dezember 2005 waren die Mittel des Fonds in Höhe von 6 466,2 Mio. Euro wie folgt auf Bund und Länder auf- geteilt: Bayern rd. 85,4 Mio. Euro. Brandenburg rd. 67,4 Mio. Euro. Mecklenburg-Vorpommern rd. 20,0 Mio. Euro. Niedersachsen rd. 129,9 Mio. Euro. Sachsen rd. 4 704,7 Mio. Euro. Sachsen-Anhalt rd. 762,2 Mio. Euro. Schleswig-Holstein rd. 2,7 Mio. Euro. Thüringen rd. 36,8 Mio. Euro. Bund rd. 570,0 Mio. Euro. Reserve rd. 87,1 Mio. Euro. Mit der Auflösung des Fonds gehen die zum 31. Dezember 2006 noch vorhandenen Restmittel auf Bund und die betrof- fenen Länder über. Auch alle Verbindlichkeiten, insbesonde- re solche aufgrund von Bescheiden zu Lasten des Fonds oder aufgrund von gegen den Fonds gerichteten Zahlungsklagen, gehen auf den Bund oder das Land über, je nach dem, wer die Verbindlichkeit veranlasst hat; ergänzend gelten die Vor- schriften des Lastentragungsgesetzes (LastG). Zur Feststellung der übergegangenen Beträge erstellt das Bundesministerium der Finanzen Anfang 2007 letztmalig eine Jahresrechnung für das Jahr 2006 unter Berücksichti- gung des in der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern vom 25. April 2005 festgelegten Verteilerschlüssels und der Regelung zum Ausgleich von Mehr- und Minderbedarfen. Weitere länderübergreifende Umschichtungen, abgesehen von den in den Absätzen 1, 3 und 5 dieses Gesetzes vorgese- henen Umschichtungen, finden nicht statt. Die Verteilung der noch verfügbaren Mittel erfolgt wie folgt: Die sich aufgrund der Jahresrechnung 2006 ergebenden noch nicht verausgabten, aber gleichwohl verteilten und gebunde- nen Mittel der reinen Bundesprogramme sowie des Pro- gramms „Haftungsfreistellung im Zusammenhang mit Son- derkreditprogramm der landwirtschaftlichen Renten
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.427 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/2704, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 6.753–15.180 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.44) +D1D2D3 · Prüfwert 0259e99a5122cb28….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP