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Artikel 1 · BT-Drs. 18/10378 · S. 13
Zu Artikel 1 (Änderung des ContStifG)
Zu Artikel 1 (Änderung des ContStifG) Zu Nummer 1 (§ 4) Die Ergänzung in Absatz 1 Nummer 2 stellt klar, dass die sonstigen Kosten einschließlich der Verwaltungskosten, die im Zusammenhang mit den Leistungen für spezifische Bedarfe angefallen sind und noch anfallen werden, wie zum Beispiel Mehrkosten infolge von Revisionsverfahren oder Förderung von medizinischen Kompetenzzentren, in den 30 Millionen Euro enthalten sind. Zu Nummer 2 (§ 5) Zu den Buchstaben a und b Folgeänderungen aus der Anfügung des Absatzes 2. Zu Buchstabe c Ehrenamtlich tätige Organmitglieder können sich für ihre Tätigkeit haftbar machen, wenn sie die ihnen obliegen- den Pflichten schuldhaft verletzen. Für eine Haftung reicht der Nachweis leichter Fahrlässigkeit aus. Damit wer- den ihnen hohe Risiken aufgebürdet, die in Fällen einer ehrenamtlichen Übernahme von Organfunktionen nicht mehr zumutbar erscheinen (vergleiche etwa § 31a BGB). Absatz 2 Satz 1 soll sicherstellen, dass ehrenamtliche Organmitglieder wegen einer Verletzung ihrer organschaftlichen Pflichten nur dann von der Stiftung in Anspruch genommen werden können, wenn sie ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden zugefügt haben. Im Au- ßenverhältnis ist es nicht ausgeschlossen, dass Dritte Ansprüche gegen ehrenamtliche Organmitglieder geltend machen, wenn diese bei Wahrnehmung ihrer Pflichten Schäden verursacht haben sollen. Auch in einem solchen Fall kann den ehrenamtlich tätigen Organmitgliedern das Risiko einer unbeschränkten Haftung nicht zugemutet werden. Soweit der Schaden bei Wahrnehmung ihrer Pflichten für die Stiftung entstanden ist, haben sie gemäß Absatz 2 Satz 2 einen Freistellungsanspruch gegen die Stiftung, wenn sie den Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht haben. Absatz 2 Satz 3 stellt klar, dass
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 18.053 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/10378, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 33.100–51.153 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 533e4bdff6d45cc4….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP