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Artikel 3 · BT-Drs. 18/10237 · S. 11
Zu Artikel 3 (Änderung des Einkommensteuergesetzes)
Zu Artikel 3 (Änderung des Einkommensteuergesetzes) Zu Nummer 1 Inhaltsübersicht Die Inhaltsübersicht wird an die Überschrift der neu gefassten Vorschrift § 34e EStG angepasst. Zu Nummer 2 § 34e – neu – Die Gewinnverteilung für die Land- und Forstwirtschaft soll eine ausgeglichene Besteuerung aufeinanderfolgen- der guter und schlechter Wirtschaftsjahre gewährleisten. Hierzu wird das Besteuerungsverfahren umgestellt und eine Steuerermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft eingeführt. Absatz 1 Die Regelung übernimmt den Rechtsgedanken der durchschnittlichen Besteuerung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft und setzt den Zeitraum infolge der natur- und damit sektoralbedingten Gewinnschwankungen auf drei Jahre fest (Betrachtungszeitraum der Blockbildung). Damit soll gewährleistet werden, dass die bereits in den letzten Jahren zunehmenden Preisschwankungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Volatilität der Märkte) in Verbindung mit den spürbaren Folgen des globalen Klimawandels und die daraus resultierenden wirtschaftli- chen Entwicklungen im Steuerrecht zeitgemäß berücksichtigt werden. Damit wird einerseits gewährleistet, dass die Bildung von Investitionsabzugsbeträgen oder die Gewährung von Sonderabschreibungen sowie andere steuerrechtliche Maßnahmen den Gewinn vollständig im jeweiligen Ge- winnermittlungszeitraum mindern (Gewinnglättung). Andererseits kann in Verlustfällen zeitnah ein Rücktrag der Verluste erfolgen und dadurch schneller Liquidität für den Betrieb generiert werden. Anknüpfend an diese Grundsätze werden die Einkünfte vollständig der Besteuerung unterworfen. Unter Berücksichtigung der daraus resultierenden progressiven steuerrechtlichen Belastung werden die Gewinnschwankungen nachträglich durch eine individuelle Steuerermäßigung korri
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.208 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/10237, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 28.079–35.287 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert a0b3479834338bc9….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP