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Artikel 3 · BT-Drs. 18/10211 · S. 17

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3
Die Datenübermittlung nach dem neu eingefügten § 18f AZR-Gesetz dient dazu, die nach dem Verlust der Frei-
zügigkeitsberechtigung entstehende Pflicht der Familienkasse zur Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen
beim Kindergeld nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes zu erfüllen. Mit der Regelung wird si-
chergestellt, dass die Information über den Freizügigkeitsverlust eines Unionsbürgers die zuständige Familien-
kasse erreicht. Die Familienkassen sind Bundesfinanzbehörden. Die Freizügigkeitsberechtigung ist eine der An-
spruchsvoraussetzungen für das Kindergeld nach § 62 Einkommensteuergesetz. Bereits jetzt schon soll in Zwei-
felsfällen bezüglich des Freizügigkeitsrechts ein Informationsaustausch zwischen Familienkasse und Ausländer-
behörde stattfinden (BT-Drs. 18/2470). Dies gilt erst recht, wenn die Freizügigkeitsberechtigung nicht mehr be-
steht. Für die Fälle eines Freizügigkeitsverlustes wird durch die Neuregelung ein Informationsweg vom Auslän-
derzentralregister zur Familienkasse eingerichtet. Diese kann dann prüfen, ob der Unionsbürger Kindergeld be-
antragt hat und ob in diesen Fällen ein Kindergeldanspruch noch besteht. Durch den Freizügigkeitsverlust wird
eine erneute Überprüfung des Falles zwingend erforderlich. Es kann aber nicht davon ausgegangen werden, dass
die Information über den Freizügigkeitsverlust der Familienkasse regelmäßig von dem jeweiligen Kindergeld-
empfänger im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten mitgeteilt wird. Ebenso wenig kann davon ausgegangen wer-
den, dass die Familienkasse von dem Kindergeldempfänger regelmäßig über die Aufgabe ihres inländischen
Wohnsitzes (aufgrund des Freizügigkeitsverlustes) unterrichtet wird. Ohne die Neuregelung stünde deshalb zu
befürchten, dass das Kindergeld weitergezahlt wird, we

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.912 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/10211, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 44.532–46.444 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert df694a1df6f68ec8….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP