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Artikel 1 · BT-Drs. 18/10211 · S. 13

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Zu Nummer 1 (§ 3)
Berichtigung eines redaktionellen Versehens.
Zu Nummer 2 (§ 7 SGB II)
Im SGB II wird daran festgehalten, dass Unionsbürger mit einem Freizügigkeitsrecht aus der Freizügigkeitsricht-
linie insbesondere als Erwerbstätige Leistungen nach dem SGB II erhalten. Daneben bleibt der grundsätzliche
Leistungsausschluss für Unionsbürger, die allein ein Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche haben, bestehen (verglei-
che § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe b) – neu –) Zusätzlich werden die Leistungsausschlüsse – entspre-
chend der bisherigen Auslegung des Gesetzes – ergänzt und damit klargestellt, dass nicht erwerbstätige Personen
ohne materielles Freizügigkeits- oder Aufenthaltsrecht „erst recht“ von den Leistungen nach dem SGB II ausge-
schlossen sind (vergleiche § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe a) – neu –). Ausgeschlossen sind weiterhin
Personen, deren Aufenthaltsrecht sich unmittelbar oder abgeleitet von ihren Kindern nur aus dem Recht zum
allgemeinen Schul- oder Ausbildungsbesuch aus Artikel 10 der Verordnung (EU) Nummer 492/2011 ergibt (ver-
gleiche § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe c) – neu –). Der Leistungsausschluss gilt damit sowohl für
erwerbsfähige Schülerinnen und Schüler selbst als auch für ihre Eltern, die ihr Aufenthaltsrecht nur von ihren
Kindern ableiten, und für die übrigen zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Familienangehörigen. Die Regelung
ist im Einklang mit der europäischen Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG, wonach nicht erwerbstätige Unions-
bürger unter bestimmten Voraussetzungen von Leistungen ausgeschlossen werden dürfen. Diese Regelungen der
Freizügigkeitsrichtlinie liefen ins Leere, wenn sie für Personen, die nicht mehr erwerbstätig sind und nicht mehr
von der Nachwirkungsfiktion des § 2 Absatz 3 FreizügG/EU erfas

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.972 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/10211, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 25.933–36.905 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert df694a1df6f68ec8….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP