Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 16 · BT-Drs. 18/10209 · S. 132
Zu Artikel 16 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 16 (Inkrafttreten)
Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft, da zu diesem Zeitpunkt die Vorgaben der Beihilfeleitlinien umzu-
setzen sind, um die Notifizierungsverfahren zum EEG 2017 und KWKG abschließen zu können.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 133 – Drucksache 18/10209
Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus
Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung (NKR-Nr. 3906, BMWi)
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens
geprüft.
I. Zusammenfassung
Bürgerinnen und Bürger Keine Auswirkungen
Wirtschaft
Jährlicher Erfüllungsaufwand 1,5 Mio. Euro
Verwaltung (Bund)
Jährlicher Erfüllungsaufwand 1,4 Mio. Euro
Weitere Kosten Im Ergebnis keine Änderung
Umsetzung von EU-Recht Dem NKR liegen keine Anhaltspunkte dafür vor,
dass mit dem Vorhaben über die Umsetzung der
Leitlinien der Europäischen Kommission für
staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen
2014-2020 hinaus weitere Regelungen getroffen
werden sollen (1:1-Umsetzung).
Evaluierung
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 82.906 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/10209, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 503.043–585.949 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 83a2cf61b9282f31….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP