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Artikel 14 · BT-Drs. 18/10209 · S. 131
Zu Artikel 14 (Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes)
Zu Artikel 14 (Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes) Zu Nummer 1 Das Inhaltsverzeichnis wird an die geänderte Bezeichnung des § 77 angepasst. Drucksache 18/10209 – 132 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a Die Bezeichnung wird geändert, weil § 77 mit der Änderung nicht mehr nur Übergangsbestimmungen für Verän- derungssperren enthält. Zu Buchstabe b Der neue § 77 Absatz 1 ergänzt § 46 und enthält eine Übergangsbestimmungen für bestehende Einrichtungen und für zu errichtende Einrichtungen mit unbedingter Netzanbindungszusage bzw. zugewiesener Anschlusskapazität, deren Errichtung nach der Seeanlagenverordnung planfestgestellt oder genehmigt wurde. Letztere müssen spätes- tens bis zum 31. Dezember 2020 in Betrieb genommen werden, um einen Anspruch auf die Marktprämie nach dem EEG zu haben. Zur Teilnahme an der Ausschreibung nach §§ 26 ff WindSeeG sind sie nicht berechtigt, s. § 30 Absatz 2 WindSeeG. Das WindSeeG kommt bei diesen Einrichtungen nur zur Anwendung, wenn ein Antrag auf Änderung gestellt wird. In diesem Fall kommen hinsichtlich des Änderungsverfahrens die Bestimmungen des Teils 4 WindSeeG zur Anwendung. Materiell ergeben sich daraus hinsichtlich des Verfahrens nur geringfügige Änderungen, da die Vorschriften des WindSeeG denen der Seeanlagenverordnung insofern weitestgehend entsprechen. §§ 74 bis 76 kommen in diesen Fällen ebenfalls zur Anwendung, wenn sich die zu ahndenden Verstöße auf Vorgaben aus diesen Änderungsverfahren beziehen. § 46 und die Vorschriften des Abschnitts 2 Unterabschnitt 2 sind hiervon ausgenommen, da sie Regelungen nur für solche Einrichtungen enthalten, die an der Ausschreibung für beste- hende Projekte gemäß §§ 26 ff WindSeeG teilnehmen dürfen bzw. erfolgreich
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.182 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/10209, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 500.606–502.788 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 83a2cf61b9282f31….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP