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Artikel 3 · BT-Drs. 18/10208 · S. 38
Zu Artikel 3 (Änderung der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung)
Zu Artikel 3 (Änderung der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung) Zu Nummer 1 (§ 3) Zu Buchstabe a Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung zu Buchstabe b. Es wird ein neuer Absatz 2 angefügt. Der bisherige Regelungstext des § 3 wird Absatz 1. Zu Buchstabe b Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d (§ 35a Absatz 6 SGB V-E). Der Gemeinsame Bundesausschuss kann künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Nutzenbewertung für Arzneimittel mit Wirkstoffen veranlassen, die schon in bereits vor dem 1. Januar 2011 erstmals in Verkehr ge- brachten Arzneimitteln enthalten waren. Die Definition des Anwendungsbereiches wird entsprechend angepasst. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 39 – Drucksache 18/10208 Zu Nummer 2 (§ 4) Zu Buchstabe a Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c (§ 35a Absatz 5 SGB V-E). Während bislang ein Antrag auf eine erneute Nutzenbewertung erst nach einem Jahr möglich ist, kann künftig das Bewer- tungsverfahren bereits zu diesem Zeitpunkt beginnen. Die Definition des Anwendungsbereiches wird entspre- chend angepasst. Zu den Buchstaben b und c Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d (§ 35a Absatz 6 SGB V-E). Der Gemeinsame Bundesausschuss kann künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Nutzenbewertung für Arzneimittel mit Wirkstoffen veranlassen, die schon in bereits vor dem 1. Januar 2011 erstmals in Verkehr ge- brachten Arzneimitteln enthalten waren. In diesem Fall ist das Dossier innerhalb von drei Monaten nach der An- forderung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss einzureichen. Zu Nummer 3 (§ 5) Zu Buchstabe a Aufgrund zunehmender Resistenzen gegen vorhandene Antibiotika fehlen vermehrt
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.769 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/10208, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 135.720–140.489 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 6701cb004a24955d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP