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Artikel 2 · BT-Drs. 18/10186 · S. 43

Zu Artikel 2 (Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte)

Zu Artikel 2 (Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte)
Folgeänderung zur Anpassung des Faktors in § 232a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V durch das Gesetz zur
Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung. Es han-
delt sich um eine notwendige Folgeänderung zu der im Rahmen des GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiter-
entwicklungsgesetz zum 1. Januar 2016 eingeführten Abschaffung des Vorrangs der Familienversicherung und
der Pauschalierung des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung bei Beziehenden von Arbeitslosengeld II,
um die finanzielle Neutralität dieser Rechts- und Verwaltungsvereinfachungen zu gewährleisten. Eine Überprü-
fung des Faktors für die Berechnung des pauschalierten Beitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung für
Beziehende von Arbeitslosengeld II auf Basis aktuell verfügbarer Daten des Jahres 2015 hat einen entsprechenden
Änderungsbedarf aufgezeigt.

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Herkunft

BT-Drs. 18/10186, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 173.422–174.385 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert d40b7187cb34e072….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP