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Artikel 9 · BT-Drs. 18/10183 · S. 78
Zu Artikel 9 (Änderung des Bundesbeamtengesetzes (2030-2-30))
Zu Artikel 9 (Änderung des Bundesbeamtengesetzes (2030-2-30)) Zu Nummer 1 Die Änderung bewirkt, dass die Beamtin oder der Beamte künftig auch elektronisch (also z. B. per E-Mail) bean- tragen kann, dass Ausnahmen zur Ausübung von Nebentätigkeiten während der Arbeitszeit zugelassen werden. Die Anordnung der Schriftform dient der nachvollziehbaren und dauerhaften Dokumentation des Antrags. Ent- scheidend ist, dass der Antrag fixiert wird, d. h. dass er dauerhaft und lesbar erhalten bleibt und auch später noch verwendet bzw. überprüft werden kann. Diesen Erfordernissen kann auch durch ein geeignetes elektronisches Verfahren Rechnung getragen werden. Zu Nummer 2 Mit der Änderung in § 27 Absatz 4 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) wird bewirkt, dass das Einver- ständnis des aufnehmenden Dienstherrn mit der Abordnung auch elektronisch (also z. B. per E-Mail) erklärt wer- den kann. Die bislang ausschließliche Anordnung der Schriftform diente der nachvollziehbaren und dauerhaften Dokumentation des Einverständnisses. Diesen Erfordernissen kann auch durch ein geeignetes elektronisches Ver- fahren Rechnung getragen werden. Mit der Änderung in § 28 Absatz 5 Satz 2 BBG wird bewirkt, dass das Einverständnis des aufnehmenden Dienst- herrn mit der Versetzung auch elektronisch (also z. B. per E-Mail) erklärt werden kann. Die bislang ausschließli- che Anordnung der Schriftform diente der nachvollziehbaren und dauerhaften Dokumentation des Einverständ- nisses. Diesen Erfordernissen kann auch durch ein geeignetes elektronisches Verfahren Rechnung getragen wer- den. Die Änderung in § 99 Absatz 5 Satz 5 BBG bewirkt, dass die Beamtin oder der Beamte Änderungen bzgl. einer genehmigungspflichtigen Nebentätigkeit künftig auch elektronisch (also z. B. per E-Mail) anzeigen kann. Die Anordnung
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.524 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/10183, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 216.309–221.833 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 0c0b4280ace7ac92….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP