Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 87 · BT-Drs. 18/10183 · S. 109

Zu Artikel 87 (Änderung der Elternzeitverordnung für Soldatinnen und Soldaten (51-1-22))

Zu Artikel 87 (Änderung der Elternzeitverordnung für Soldatinnen und Soldaten (51-1-22))
Mit der Änderung wird bewirkt, dass der Antrag auf Elternzeit künftig auch elektronisch gestellt werden kann.
Eine mündliche Beantragung ist hingegen nicht ausreichend, da der Antrag Auslöser für die Gewährung eines
rechtlichen Anspruchs ist.

BT-Drs. 18/10183 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/10183, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 339.151–339.484 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 0c0b4280ace7ac92….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP