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Artikel 86 · BT-Drs. 18/10183 · S. 108
Zu Artikel 86 (Änderung des Soldatengesetzes (51-1))
Zu Artikel 86 (Änderung des Soldatengesetzes (51-1)) Mit der Änderung in § 29 Absatz 3 Satz 1 des Soldatengesetzes wird bewirkt, dass die Mitteilung an die Betroffe- nen über die Weitergabe von Personalaktendaten an Stellen außerhalb des Geschäftsbereichs BMVg künftig auch elektronisch erfolgen kann. Von Bedeutung ist insoweit, dass Aussteller und Adressat der Mitteilung sowie Emp- fänger der zu benennenden Personalaktendaten dauerhaft nachvollziehbar übermittelt werden (Identifizierungs- und Perpetuierungsfunktion). Dies kann auch durch elektronische Mitteilung erreicht werden. Mit der Änderung des § 58d Absatz 2 Satz 1 des Soldatengesetzes wird bewirkt, dass Personen, die nach der Beratung Interesse an einem freiwilligen Wehrdienst nach § 58b bekunden, künftig auch elektronisch in die Un- tersuchung auf ihre Dienstfähigkeit und auf ihre Eignung nach § 37 Absatz 1 Nummer 3 einwilligen können. Von Bedeutung ist insoweit, dass Aussteller und Adressat sowie der Inhalt der Einverständniserklärung dauerhaft nachvollziehbar dokumentiert werden (Identifizierungs- und Perpetuierungsfunktion). Dies kann auch durch elektronische Erklärung erreicht werden. Da zur Durchführung der Untersuchungen die persönliche Anwesenheit und Mitwirkung der Betroffenen erforderlich ist, können Echtheits- und Beweisfunktion der zu den Personalun- terlagen zu nehmenden Bereitschaftserklärung insoweit mit Abstrichen versehen werden, als die Bereitschaft durch Anwesenheit und Teilnahme dokumentiert wird. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 109 – Drucksache 18/10183 Mit der Änderung des § 58d Absatz 2 Satz 2 des Soldatengesetzes wird bewirkt, dass das Ergebnis der Untersu- chungen künftig auch elektronisch mitgeteilt werden kann. Von Bedeutung ist insoweit, da
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.048 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/10183, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 337.103–339.151 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 0c0b4280ace7ac92….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP