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Artikel 46 · BT-Drs. 18/10183 · S. 92

Zu Artikel 46 (Änderung der Arzneimittel-Sachverständigenverordnung (2121-51-2))

Zu Artikel 46 (Änderung der Arzneimittel-Sachverständigenverordnung (2121-51-2))
Anstatt der bislang geforderten Schriftform für die Beendigung der Mitgliedschaft bzw. Stellvertretung reicht
auch zum Zweck einer nachvollziehbaren Dokumentation die einfache elektronische Form, wenn hierfür be-
stimmte Mindestanforderungen, die von der zuständigen Bundesoberbehörde festgelegt und – falls erforderlich –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                – 93 –                         Drucksache 18/10183


veröffentlicht werden können, eingehalten werden. Hierfür ist sicherzustellen, dass die elektronischen Dokumente
für die jeweiligen Empfänger jederzeit leicht zugänglich bzw. verfügbar sind und dass sie in hinreichender Weise
vor unbefugten Manipulationen geschützt werden.

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Herkunft

BT-Drs. 18/10183, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 271.506–272.292 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 0c0b4280ace7ac92….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP