Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 43 · BT-Drs. 18/10183 · S. 92
Zu Artikel 43 (Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (2121-6-24-4))
Zu Artikel 43 (Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (2121-6-24-4)) Mit der Änderung wird bewirkt, dass die Anzeige der Vereinbarung gegenüber der zuständigen Landesbehörde zukünftig auch elektronisch erfolgen kann. Eine Dokumentation der Anzeige ist weiterhin erforderlich, da sie die Anzeige einer vertragsähnlichen Versorgungsvereinbarung zwischen Apotheken und Hospizen oder Einrichtun- gen der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung bei den Landesbehörden darstellt. Sie ermöglicht über- dies die dauerhafte Vorhaltung einer Erklärung. Eine Erleichterung wird dadurch geschaffen, dass die Information schnell per E-Mail ausgetauscht werden kann und zusätzlicher Aufwand für eine Ausfertigung in Papierform sowie für die postalische Versendung vermieden wird.
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Herkunft
BT-Drs. 18/10183, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 268.190–268.980 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 0c0b4280ace7ac92….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP