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Artikel 43 · BT-Drs. 18/10183 · S. 92

Zu Artikel 43 (Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (2121-6-24-4))

Zu Artikel 43 (Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (2121-6-24-4))
Mit der Änderung wird bewirkt, dass die Anzeige der Vereinbarung gegenüber der zuständigen Landesbehörde
zukünftig auch elektronisch erfolgen kann. Eine Dokumentation der Anzeige ist weiterhin erforderlich, da sie die
Anzeige einer vertragsähnlichen Versorgungsvereinbarung zwischen Apotheken und Hospizen oder Einrichtun-
gen der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung bei den Landesbehörden darstellt. Sie ermöglicht über-
dies die dauerhafte Vorhaltung einer Erklärung. Eine Erleichterung wird dadurch geschaffen, dass die Information
schnell per E-Mail ausgetauscht werden kann und zusätzlicher Aufwand für eine Ausfertigung in Papierform
sowie für die postalische Versendung vermieden wird.

BT-Drs. 18/10183 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/10183, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 268.190–268.980 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 0c0b4280ace7ac92….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP