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Artikel 34 · BT-Drs. 18/10183 · S. 90

Zu Artikel 34 (Änderung der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung (2032-1-10))

Zu Artikel 34 (Änderung der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung (2032-1-10))
Mit der Änderung wird bewirkt, dass die Anordnung oder Gewährung von Mehrarbeit künftig auch elektronisch
erfolgen kann. Die bislang ausschließliche Anordnung der Schriftform diente der nachvollziehbaren und dauer-
haften Dokumentation der Anordnung oder Gewährung von Mehrarbeit, der Erkennbarkeit des Ausstellers der
Erklärung und der Klarheit zur Erleichterung der Beweisführung. Diesen Erfordernissen kann auch durch ein
geeignetes elektronisches Verfahren Rechnung getragen werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                 – 91 –                         Drucksache 18/10183


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Herkunft

BT-Drs. 18/10183, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 262.016–262.690 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 0c0b4280ace7ac92….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP