Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 23 · BT-Drs. 18/10183 · S. 86
Zu Artikel 23 (Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen
Zu Artikel 23 (Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung – Fachrichtung Wehrtechnik – (2030-7-17-4)) Zu Nummer 1 Die Dokumentation der Besprechungen gemäß § 17 Absatz 3 Satz 5 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung – Fachrichtung Wehrtechnik – kann während der praktischen Ausbildung auch elektronisch erfolgen. Die Änderung in § 26 Absatz 6 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung – Fachrichtung Wehrtechnik – ist angezeigt, da die Beweiskraft einer elekt- ronischen Dokumentation gegenüber einer eigenhändig unterschriebenen Dokumentation als ausreichend anzu- sehen ist. In einem Prüfungsanfechtungsverfahren können zudem die Prüferinnen und Prüfer als Zeugen geladen werden. Gleiches gilt für die Änderung in § 26 Absatz 10 Satz 3 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung – Fachrichtung Wehrtechnik –. Zu Nummer 2 Mit der Änderung wird bewirkt, dass der Antrag auf Fristverlängerung zukünftig auch elektronisch gestellt wer- den kann. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 87 – Drucksache 18/10183 Zu Nummer 3 Die Änderung in § 29 Absatz 5 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung – Fachrichtung Wehrtechnik – ist angezeigt, da die Beweiskraft einer elekt- ronischen Dokumentation gegenüber einer eigenhändig unterschriebenen Dokumentation als ausreichend anzu- sehen ist. In einem Prüfungsanfechtungsverfahren können zudem die Prüferinnen und Prüfer als Zeugen geladen werden. Gleiches g
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.983 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/10183, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 245.434–247.417 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 0c0b4280ace7ac92….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP