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Artikel 161 · BT-Drs. 18/10183 · S. 131
Zu Artikel 161 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (860-5))
Zu Artikel 161 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (860-5)) Zu Nummer 1 Mit der Änderung des § 25a Absatz 4 Satz 5 und 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) wird bewirkt, dass der Versicherte zukünftig auch elektronisch widersprechen kann. Der Widerspruch kann auch elektronisch erklärt werden, da hier keine Warnfunktion vor erhöhter Rechtsverbindlichkeit (wie bei der Erteilung einer Ein- willigungserklärung) erforderlich ist. Mit der Änderung des § 63 Absatz 3a Satz 3 SGB V wird bewirkt, dass die Unterrichtung künftig auch elektro- nisch erfolgen kann. Im Gegensatz zu Satz 2, der für die Erteilung der Einwilligung die handschriftliche Unter- schrift zum Zweck der Warnung vor erhöhter Rechtsverbindlichkeit fordert, genügt hier auch eine elektronische Unterrichtung. Die Unterrichtung erfolgt vor der Abgabe der eigentlichen Einwilligung, eine Warnung vor erhöh- ter Rechtsverbindlichkeit durch eine schriftliche Unterrichtung ist damit nicht erforderlich. Zu Nummer 2 Durch die Ergänzung des § 91 Absatz 9 Satz 1 SGB V wird ausdrücklich klargestellt, dass die Abgabe einer Stel- lungnahme beim Gemeinsamen Bundesausschuss auch elektronisch, z. B. als einfache E-Mail, erfolgen kann. Die Regelung war bereits bisher nicht als förmliches Schriftformerfordernis zu verstehen, denn der Bezug auf die Abgabe einer Stellungnahme im schriftlichen Verfahren erfolgte lediglich in Abgrenzung zu der sich in der Regel anschließenden Gelegenheit zur Abgabe einer mündlichen Stellungnahme. Zum Abbau bestehender rechtlicher Hindernisse für elektronische Verfahren und zur Erleichterung der elektroni- schen Kommunikation in der Verwaltung wird mit der Änderung des § 95d Absatz 6 Satz 3 SGB V neben der schriftlichen auch die elektronische Anerkennung der abgeleisteten Fortbildung er
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.311 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/10183, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 425.791–428.102 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 0c0b4280ace7ac92….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP