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Artikel 157 · BT-Drs. 18/10183 · S. 130

Zu Artikel 157 (Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (85-4))

Zu Artikel 157 (Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (85-4))
Durch die Änderung wird die Anordnung der Schriftform in § 14 Satz 1 des Bundeskindergeldgesetzes ersatzlos
gestrichen. Dies hat zur Folge, dass von Gesetzes wegen die Einhaltung einer bestimmten Form nicht mehr erfor-
derlich ist, so dass die Erteilung des Bescheids zur Ablehnung des Antrags auf Kindergeld, Kinderzuschlag oder
Leistungen für Bildung und Teilhabe abgelehnt, mündlich, fernmündlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen
kann. Dies ermöglicht die Verwendung moderner Kommunikationswege und dient dem Bürokratieabbau.

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Herkunft

BT-Drs. 18/10183, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 421.539–422.138 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 0c0b4280ace7ac92….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP