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Artikel 150 · BT-Drs. 18/10183 · S. 128

Zu Artikel 150 (Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (806-23))

Zu Artikel 150 (Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (806-23))
Zu Nummer 1
Die Änderung bewirkt, dass die Entscheidung über den Antrag künftig sowohl in der herkömmlichen Schriftform
(bzw. deren elektronische Ersatzformen gemäß § 3a Absatz 2 VwVfG) als auch in einer elektronischen Variante
erfolgen kann. Diese Möglichkeit soll insbesondere genutzt werden, wenn die Antragstellerin oder der Antrag-
steller sich mit einer Kommunikation auf elektronischem Weg (also z. B. per E-Mail) einverstanden erklärt hat.
Mit der Änderung soll vor allem auch die Kommunikation mit Antragstellern aus dem Ausland erleichtert werden.
Zugleich soll im Interesse der antragstellenden Person an der Entscheidung in Form eines Bescheides festgehalten
werden, damit der Verwaltungsaktcharakter der Entscheidung weiterhin deutlich sichtbar bleibt und die Antrag-
stellerin oder der Antragsteller entsprechend von der Feststellung der Gleichwertigkeit der im Ausland erworbe-
nen Berufsqualifikationen profitieren kann. kann. Die Formulierung verdeutlicht zudem, dass eine Verschriftli-
chung erforderlich und eine mündliche bzw. fernmündliche Entscheidung nicht ausreichend ist. Die technikoffene
Regelung „schriftlich oder elektronisch“ schließt sowohl die derzeit bekannten und praktikablen elektronischen
Verfahren als auch künftige, derzeit unbekannte elektronische Verfahren mit ein. Zudem kann der elektronische
Bescheid schriftlich bestätigt werden. Ein entsprechendes Bedürfnis ist insbesondere anzunehmen, wenn der An-
tragsteller später gegenüber Dritten die Entscheidung nachweisen muss und dies mit der elektronischen Fassung
nicht gelingt.

Zu Nummer 2
Mit dem Verzicht auf die Schriftform und dem Wechsel zu einer formlosen Verfahrensabwicklung wird das Ver-
fahren an dieser Stelle flex

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.291 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 18/10183 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/10183, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 416.179–418.470 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 0c0b4280ace7ac92….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP