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Artikel 14 · BT-Drs. 18/10183 · S. 82

Zu Artikel 14 (Änderung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen

Zu Artikel 14 (Änderung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen
nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes (2030-7-5-3))
Zu Nummer 1
Die Änderung bewirkt, dass die Versicherung nach § 14 Absatz 4 Satz 3 für den Fall, dass die elektronische Über-
mittlung der Diplomarbeit möglich ist, zukünftig auch elektronisch erfolgen kann. Die Anordnung der Schriftform
dient vor allem der Erkennbarkeit des Ausstellers der Erklärung und dem Schutz vor übereilten unbedachten Er-
klärungen (Warnfunktion). Diesen Erfordernissen kann auch durch ein geeignetes elektronisches Verfahren Rech-
nung getragen werden.
§ 14 legt zudem nicht fest, dass die Diplomarbeit in Papierform abzugeben ist, sondern lässt dies offen. Vorgaben
bzgl. Form und Inhalt der Diplomarbeit trifft der Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung (vgl. § 14 Absatz 3
Satz 1). In der Konsequenz bedarf es auch keiner abschließenden Festlegung der Art und Weise der Abgabe der
Versicherung bzgl. der Anfertigung der Arbeit in der Verordnung selbst. Zur Vermeidung von Medienbrüchen
soll in dem Fall, dass die elektronische Übermittlung der Diplomarbeit möglich ist, zukünftig auch die Versiche-
rung elektronisch erfolgen können.

Zu Nummer 2
Die Änderung bewirkt, dass das bisher zwingende eigenhändige Unterschriftserfordernis der oder des Vorsitzen-
den der Prüfungskommission bzgl. des Protokolls über die mündliche Abschlussprüfung entfällt. Dem Unter-
schriftserfordernis kommt vorliegend Beweisfunktion bzgl. der Prüfungsleistungen zu, indem die oder der Vor-
sitzende der Prüfungskommission Gegenstand, Verlauf und Ergebnis der Prüfung bestätigt. Diese Bestätigung
muss – etwa bei elektronisch angefertigten Protokollen – aber nicht mehr eigenhändig erfolgen. Ein möglicher
gering

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.959 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/10183, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 231.829–233.788 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 0c0b4280ace7ac92….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP