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Artikel 131 · BT-Drs. 18/10183 · S. 122

Zu Artikel 131 (Änderung der Saatgutverordnung (7822-6-3))

Zu Artikel 131 (Änderung der Saatgutverordnung (7822-6-3))
Bei den in den Nummern 1 und 2 zur Änderung der Saatgutverordnung betroffenen Regelungen wurde die Schrift-
form vormals aus Gründen der Aktenaufbewahrung und der Schaffung eines Beweismittels ausschließlich ange-
ordnet. Diesen Zwecken kann allerdings auch durch eine elektronische Mitteilung entsprochen werden. Eine elekt-
ronische Mitteilung lässt sich durch Ablage auf einem elektronischen Speichermedium oder in einer elektroni-
schen Akte ebenso dauerhaft aufbewahren wie eine schriftliche Mitteilung. Die Beweisfunktion kann durch eine
inhaltsgleiche elektronische Erklärung, die mit Zeit und Absender versehen ist, ebenso wahrgenommen werden.
Die neue Formulierung „schriftlich oder elektronisch“ ermöglicht den Behörden größtmögliche Verfahrensflexi-
bilität. Ihnen bleibt es überlassen, welche Form sie für den jeweiligen Verfahrensschritt für ausreichend oder
erforderlich halten.

Zu Nummer 1
Zu den Buchstaben a und b
Mit der Änderung des § 42 Absatz 3 Satz 2 der Saatgutverordnung wird bewirkt, dass der Antrag auf Genehmi-
gung künftig auch elektronisch gestellt werden kann. Mit der Änderung in § 42 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 der
Saatgutverordnung wird bewirkt, dass die Angaben der vorschriftsmäßigen Kennzeichnung dem Erwerber künftig
auch elektronisch mitgeteilt werden können. Mit der Änderung in § 42 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 der Saatgut-
verordnung wird bewirkt, dass der Abgebende die abgegebenen Saatgutmengen der zuständigen Anerkennungs-
stelle künftig auch elektronisch mitteilen kann.

Zu Nummer 2
Mit der Änderung des § 9 der Saatgutverordnung wird bewirkt, dass die Mitteilung der Ergebnisse durch die
Anerkennungsstelle künftig auch elektronisch erfolgen kann. Mit der Änderung des § 13 Satz 1 der Saatgutver-

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.462 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 18/10183 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/10183, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 393.672–396.134 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 0c0b4280ace7ac92….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP