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Artikel 122 · BT-Drs. 18/10183 · S. 120

Zu Artikel 122 (Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (753-13))

Zu Artikel 122 (Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (753-13))
Zu Nummer 1
Mit der Änderung des § 65 Absatz 2 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) wird bewirkt, dass der Gewäs-
serschutzbeauftragte den jährlichen Bericht künftig auch elektronisch erstatten kann. Die Ergänzung bewirkt da-
mit, dass der Bericht sowohl in der herkömmlichen Schriftform als auch grundsätzlich in der einfachsten elektro-
nischen Variante – z. B. als einfache E-Mail – zulässig ist. Sie verdeutlicht, dass eine Verschriftlichung erforder-
lich und ein mündlicher bzw. fernmündlicher Bericht nicht ausreichend ist. Die Möglichkeit, einen schriftlichen
Bericht abzugeben, bleibt weiterhin bestehen. Die Ergänzung ist zudem technikoffen. Sie schließt sowohl die
derzeit bekannten und praktikablen elektronischen Verfahren als auch künftige, derzeit unbekannte elektronische
Verfahren mit ein. Die Vollzugsbehörden erhalten hierdurch größtmögliche Verfahrensflexibilität, da sie ohne
gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung eines bestimmten elektronischen Verfahrens nach pflichtgemäßem Ermes-
sen beurteilen können, welche Form sie für den jeweiligen Verfahrensschritt für ausreichend oder erforderlich
halten. Der Einsatz elektronischer Verfahren setzt jedoch immer eine entsprechende Zugangseröffnung auf Seiten
des Empfängers voraus.

Zu Nummer 2
Mit der Änderung des § 45i Absatz 1 Satz 2 WHG wird bewirkt, dass die Öffentlichkeit künftig auch elektronisch
bei der zuständigen Behörde Stellung nehmen kann. Die Ergänzung bewirkt damit, dass die Stellungnahme so-
wohl in der herkömmlichen Schriftform als auch grundsätzlich in der einfachsten elektronischen Variante – z. B.
als einfache E-Mail – zulässig ist. Sie verdeutlicht, dass eine Verschriftlichung erforderlich und eine mündliche
bzw. fernmündliche Stellungn

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.222 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/10183, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 382.201–387.423 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 0c0b4280ace7ac92….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP