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Artikel 2 · BT-Drs. 18/10145 · S. 11

Zu Artikel 2 (Änderung der Straßenverkehrsordnung)

Zu Artikel 2 (Änderung der Straßenverkehrsordnung)
Mit der Vorschrift wird der bisherige Ordnungswidrigkeitentatbestand gestrichen. Er wird mit der Einführung der
vorstehenden neuen Straftatbestände entbehrlich. Diese regeln die vorsätzliche Beteiligung an verbotenen Kraft-
fahrzeugrennen umfassend. Eine lediglich fahrlässige Veranstaltung von oder Teilnahme an solchen Rennen er-
scheint dagegen nicht denkbar.

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Herkunft

BT-Drs. 18/10145, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 30.756–31.170 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert d79fa2d5880cb362….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP