Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 18/10145 · S. 11
Zu Artikel 2 (Änderung der Straßenverkehrsordnung)
Zu Artikel 2 (Änderung der Straßenverkehrsordnung) Mit der Vorschrift wird der bisherige Ordnungswidrigkeitentatbestand gestrichen. Er wird mit der Einführung der vorstehenden neuen Straftatbestände entbehrlich. Diese regeln die vorsätzliche Beteiligung an verbotenen Kraft- fahrzeugrennen umfassend. Eine lediglich fahrlässige Veranstaltung von oder Teilnahme an solchen Rennen er- scheint dagegen nicht denkbar.
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Herkunft
BT-Drs. 18/10145, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 30.756–31.170 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert d79fa2d5880cb362….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP