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Artikel 2 · BT-Drs. 18/10144 · S. 31
Zu Artikel 2 (Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes) Artikel 2 regelt dem Artikel 1 vergleichbare Erweiterungen der Medienöffentlichkeit im verfassungsgerichtlichen Verfahren. Sie werden durch Neufassung von § 17a BVerfGG umgesetzt. Zu Absatz 1 Der schon bislang über die Verweisung des § 17 BVerfGG auf § 169 GVG auch im verfassungsgerichtlichen Verfahren geltende Öffentlichkeitsgrundsatz wird jetzt ausdrücklich in Absatz 1 Satz 1 verankert. Zur Medien- übertragung ist § 17a BVerfGG im Übrigen die abschließende Regelung. Andere Vorschriften des GVG, die nicht die Möglichkeit von Medienübertragungen zum Gegenstand haben, finden über die allgemeine Verweisungsnorm des § 17 BVerfGG weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für die Vorschriften über den Ausschluss der Öffentlichkeit (§§ 172, 174 GVG). Absatz 1 Satz 2 enthält die bisherige Regelung des Absatzes 1 zur Zulässigkeit von Ton- und Fernseh-Rundfunk- aufnahmen sowie von Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder der Veröffentli- chung ihres Inhalts in der mündlichen Verhandlung bis zur Feststellung der Anwesenheit (Nummer 1) und bei der öffentlichen Verkündung von Entscheidungen (Nummer 2). Durch Ergänzung des Wortes „nur“ wird klargestellt, dass die Zulässigkeitsgründe der Nummern 1 und 2 abschließend sind. Absatz 1 Satz 3 schafft für die beim Bundesverfassungsgericht seit Jahren geübte Praxis der Tonübertragung von mündlichen Verhandlungen und Urteilsverkündungen in einen Medienarbeitsraum eine ausdrückliche Rechts- grundlage. Die Tonübertragung kann durch Anordnung des oder der Vorsitzenden des jeweiligen Senats zugelas- sen werden. Zu Absatz 2 Absatz 2 normiert wie bislang die möglichen Beschränkungen der zuvor geregelten Aufnahmen zur Wahrung schutzwürdiger Interessen der Be
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BT-Drs. 18/10144, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 112.901–116.239 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 22a26b46ec293afd….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP