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Artikel 2 · BT-Drs. 18/10026 · S. 30

Zu Artikel 2 (Inkrafttreten)

Zu Artikel 2 (Inkrafttreten)
Artikel 2 regelt gemäß Artikel 82 Absatz 2 Satz 1 GG das Datum des Inkrafttretens des Geset-
zes.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/10026
Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
(NKR-Nr. 3716)
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvor-
habens geprüft.
I. Zusammenfassung
Bürgerinnen und Bürger Keine Auswirkungen
Wirtschaft
Einmaliger Erfüllungsaufwand:
Jährlicher Erfüllungsaufwand:
rund 162 Mio. Euro
rund 56 Mio. Euro
Verwaltung
Jährlicher Erfüllungsaufwand: mind. 441.000 Euro
Evaluierung Die Bundesregierung evaluiert die Ziele und
Wirkungen des Gesetzes bis zum
30. September 2019 und übermittelt die Ergeb-
nisse auch der EU-Kommission.
Das BMUB hat den Erfüllungsaufwand der Auswirkungen des Regelungsvorhabens
für die Abfallarten Altreifen, Sperrmüll und gefährliche Abfälle der chemischen Indust-
rie nachvollziehbar dargestellt.
Für die weiteren von der Heizwertklausel betroffenen Abfallarten – gewerbliche Sied-
lungsabfälle, nicht mineralische Bau- und Abbruchsabfälle und Klärschlämme – wird
das BMUB den Erfüllungsaufwand für den Wegfall der Heizwertklausel in jeweils eige-
nen Regelungsvorhaben schätzen. Eine Nachquantifizierung im Sinne dieses Rege-
lungsvorhabens erfolgt für diese Abfallarten dann, wenn die Darstellung des Erfül-
lungsaufwands nicht in den jeweiligen Regelungsvorhaben bis zum Frühjahr 2017
erfolgt ist.
Unter dieser Voraussetzung erhebt der NKR im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags
keine Einwände gegen die Darstellungen der Gesetzesfolgen im vorliegenden Rege-
lungsentwurf.
Im Einzelnen
Mit dem Regelungsvorhaben wird § 8 Absatz 3 Satz 1 Kreislau

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 13.468 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 18/10026, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 60.019–73.487 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.12) +D1D2D3 · Prüfwert faf87c912cb595aa….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP