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Artikel 2 · BT-Drs. 18/10009 · S. 22

Zu Artikel 2 (Änderung des MAD-Gesetzes)

 Zu Artikel 2 (Änderung des MAD-Gesetzes)

 Der Militärische Abschirmdienst wirkt bei der Durchführung der einfachen Sicher-
 heitsüberprüfung nach § 37 SG mit. § 1 Absatz 3 MADG, der diese Mitwirkung regelt,
 ist daher zu ergänzen.

 Mit der Änderung des Satzes 2 wird klargestellt, dass sich die Verweisung auf das
 SÜG in der jeweiligen Fassung bezieht.




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Herkunft

BT-Drs. 18/10009, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 30.780–31.141 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 92c6a956217e911e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP