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Artikel 1 · BT-Drs. 18/10009 · S. 19

Zu Artikel 1 (Änderung des Soldatengesetzes)

  Zu Artikel 1 (Änderung des Soldatengesetzes)

  Zu Nummer 1

  Der neue § 37 Absatz 3 legt fest, dass für sämtliche Personen, deren erstmalige Be-
  rufung in ein Dienstverhältnis als Berufssoldatin, Berufssoldat, Soldatin auf Zeit oder
Drucksache 18/10009                       – 18 –          Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode



 als Soldat auf Zeit beabsichtigt ist, eine einfache Sicherheitsüberprüfung nach dem
 SÜG durchzuführen ist. Die Vorschrift ergänzt die Regelungen in § 37 zu den Vor-
 aussetzungen für die Berufung in das Dienstverhältnis.

 Die Absicht der erstmaligen Berufung in ein Dienstverhältnis als Berufssoldatin, Be-
 rufssoldat, Soldatin auf Zeit oder als Soldat auf Zeit wird regelmäßig durch ein Karrie-
 recenter bzw. das Assessmentcenter für Führungskräfte der Bundeswehr nach Ab-
 schluss des Bewerbungsverfahrens ausgesprochen und beinhaltet zugleich die Ab-
 sicht der Bundeswehr, die Bewerberin oder den Bewerber in die Bundeswehr ein-
 zustellen.

 Maßgebliche Voraussetzung für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung ist
 damit die Einstellungsabsicht der Bundeswehr und als formelle Voraussetzung, die
 im SÜG formuliert ist, die Zustimmung der Bewerberin oder des Bewerbers zur
 Durchführung der Überprüfung. Durch die Anknüpfung an die ausdrücklich erklärte
 Einstellungsabsicht der Bundeswehr ist sichergestellt, dass es nicht zur Durchfüh-
 rung einer Vielzahl von Sicherheitsüberprüfungen für Bewerberinnen und Bewerber
 kommt, deren Einstellung noch gar nicht feststeht.

 Die Sicherheitsüberprüfung ist grundsätzlich zwischen der Erklärung der Einstel-
 lungsabsicht seitens des Karrierecenters bzw. des Assessmentcenters für Führungs-
 kräfte der Bundeswehr und dem Dienstantritt durchzuführen. Die zur Verfügung ste-
 hende Zeit reicht im Reg

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.036 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 18/10009, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 24.744–30.780 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 92c6a956217e911e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP