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Artikel 1 · BT-Drs. 18/9987 · S. 22

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
§ 1 Absatz 1
Die Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Fest-
legung des Zollkodex der Union löst die bisherige Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober
1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften ab. Freizonen sind nunmehr in Artikel 243 des Zollkodex
der Union geregelt.
Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union in der näheren Zukunft geändert wird. Dies wird
in Schritten erfolgen. Zur Vermeidung entsprechend häufiger Gesetzesänderungserfordernissen wird an dieser
Stelle – anders als bei den Bußgeldvorschriften – eine dynamische Verweisung verwendet.

Zu Buchstabe b
§ 1 Absatz 3a bis 3c
Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden die bisherigen Absätze 3a bis 3c neu strukturiert und neu nummeriert.
Die Ergänzung des Absatzes 3 durch Anfügen von Buchstaben an die Absatznummerierung entfällt zugunsten
einer fortlaufenden Nummerierung aller Absätze des § 1 mit Ziffern. Absatz 3a wird Absatz 4; Absatz 3b entfällt;
Absatz 3c wird Absatz 5.
§ 1 regelt die Aufgaben der Zollverwaltung. Aus systematischen Gründen sind Aufgabenzuweisungen an andere
Behörden an dieser Stelle nicht angebracht. Die Möglichkeit der Aufgabenzuweisung an die Bundespolizei und
die damit erforderlichen Befugnisse werden jetzt insgesamt in § 12c zusammengefasst, der folgerichtig nunmehr
sowohl die Möglichkeit zur Aufgabenzuweisung als auch den Hinweis auf die Befugnisse der Bundespolizei ent-
hält.
Zwischen dem Bundesministerium des Innern und den Senatsverwaltungen Bremens und Hamburgs bestehen
keine Vereinbarungen zur Übernahme von Aufgaben des grenzpolizeilichen 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 66.018 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/9987, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 64.563–130.581 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert b723e7e722037740….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP