Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 18/9986 · S. 14
Zu Artikel 2 (Änderung des Gewerbesteuergesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des Gewerbesteuergesetzes) Zu Nummer 1 § 10a Satz 10 Die Änderung des § 10a GewStG reflektiert die Änderung der Verlustnutzungsmöglichkeiten im Körperschaft- steuerrecht. § 8d – neu – KStG ist damit uneingeschränkt auch auf die gewerbesteuerlichen Fehlbeträge anzuwen- den. Dabei knüpft die Neuregelung nahtlos an bereits bestehende gewerbesteuerliche Grundsätze im Umgang mit steuerlichen Fehlbeträgen an. Denn die Rechtsprechung leitet aus dem Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer ab, dass die Geltendmachung von Gewerbeverlusten nach § 10a GewStG bei Einzelunternehmen und Personen- gesellschaften als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal voraussetzt, dass die Verluste bei demselben Unterneh- men entstanden sind, dessen Gewerbeertrag gekürzt werden soll (Erfordernis der Unternehmensgleichheit bzw. Unternehmensidentität). Zu den für die „Bestimmung der wirtschaftlichen Eigenart“ eines Gewerbebetriebs laut Auffassung des Bundesfinanzhofes (Entscheidung vom 12. Januar 1978, IV R 26/73, BStBl II 1978 S. 348 Rz. 23) anzuwendenden Kriterien gehören im allgemeinen die Art der gewerblichen Betätigung, der Kundenkreis und Lieferantenkreis, die Arbeitnehmerschaft, die Geschäftsleitung, die Betriebsstätten, der Umfang und die Zu- sammensetzung des Aktivvermögens und die Finanzierung des Aktivvermögens durch Eigenkapital oder Fremd- kapital. Nach den gleichen Kriterien beurteilt die Rechtsprechung, ob eine natürliche Person mehrere selbständige oder nur einen einheitlichen Gewerbebetrieb unterhält. Diese Grundsätze gelten fortan auch für Körperschaften. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/9986 Zu Nummer 2 § 36 Absatz 2a – neu - Vgl. Begründung zu § 34 Absatz 6a – neu – KStG (Artikel 1 Nummer 4).
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Herkunft
BT-Drs. 18/9986, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 28.454–30.210 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.12) +D1D2D3 · Prüfwert 349cbc4f9fba47ea….
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