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Artikel 1 · BT-Drs. 18/9986 · S. 11
Zu Artikel 1 (Änderung des Körperschaftsteuergesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Körperschaftsteuergesetzes) Zu Nummer 1 Inhaltsübersicht Die Inhaltsübersicht wird wegen der Einfügung des neuen § 8d redaktionell angepasst. Drucksache 18/9986 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zu Nummer 2 § 8a Absatz 1 Satz 3 Bislang führt ein schädlicher Beteiligungserwerb i. S. d. § 8c KStG auch zu einer (ggf. quotalen) Kürzung eines Zinsvortrags nach § 4h Absatz 1 Satz 5 EStG. Ein Zinsvortrag wirkt wirtschaftlich ähnlich wie ein Verlustvortrag. Daher soll der Antrag nach § 8d – neu – KStG auch für Zinsvorträge nach § 4h Absatz 1 Satz 5 EStG gelten. Es gelten die gleichen Voraussetzungen für die Antragstellung und für den Wegfall des dann fortführungsgebunde- nen Zinsvortrags. Zu Nummer 3 § 8d – neu - Allgemeine Erwägungen Die bisherige Besteuerungspraxis zu § 8c KStG hat gezeigt, dass auch nach Einführung der Stille-Reserven-Klau- sel und der Konzernklausel Fälle aufgetreten sind, in denen ein Untergang der Verluste bei Anteilseignerwechsel in einer Körperschaft aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht gerechtfertigt und aus steuersystematischer Sicht nicht erforderlich erscheint. Der Tatbestand des § 8c KStG knüpft für den Wegfall von Verlustvorträgen auf der Ebene der Körperschaft an Veränderungen im Bestand der Anteilseigner sowie die Durchführung von Kapitalmaßnahmen einer Gesellschaft an. Dabei handelt es sich um Vorgänge, die zu einer Veränderung der Gesellschaftsrechte und -pflichten der am Vorgang beteiligten Anteilseigner führen und daher im Ausgangspunkt für den Handel mit „Verlustmänteln“ ge- nutzt werden können. Bei diesen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen kann die Verlustnutzungsbeschränkung des § 8c KStG jedoch als zu restriktiv angesehen werden, solange und soweit die Kontinuität und der Bestand des Geschäftsbetri
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.317 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/9986, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 17.137–28.454 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.12) +D1D2D3 · Prüfwert 349cbc4f9fba47ea….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP