Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 1 · BT-Drs. 18/9981 · S. 17

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Nummer 1 (§ 5)
Die Vorschrift regelt die Höhe und Verteilung der den Ländern zustehenden Mittel. Dazu wird der
Betrag der Regionalisierungsmittel für das Jahr 2016 und dessen jährliche Dynamisierung be-
stimmt. Die Verteilung der Mittel auf die Länder wird in den Anlagen 1 und 2 geregelt.
Nummer 2 (§ 6 Absatz 2 Satz 1)
Aus der Hinzufügung der Anlagen 1 und 2 ergibt sich eine Folgeänderung des § 6 Absatz 2 Satz
1, der nunmehr auf Anlage 3 verweist. Gleichzeitig wird klargestellt, dass die neue Berichtspflicht
der Länder erstmalig für das Jahr 2016 gilt.
Nummer 3 (Anlage 1 und 2)
Den Ländern ist im Rahmen der Bahnreform die Verantwortung für den SPNV übertragen wor-
den. Dafür erhalten die Länder die in den Anlagen 1 und 2 Teil B tabellarisch in absoluten Zahl-
beträgen dargestellten Regionalisierungsmittel.
Der bisherige Verteilungsschlüssel wurde unter dem Gesichtspunkt der Bedarfsgerechtigkeit als
nicht mehr geeignet angesehen.
Die in Anlage 1 enthaltene Tabelle stellt den von den Ländern vor diesem Hintergrund u. a. unter
Berücksichtigung der Parameter „Einwohner 2012“ und „bestellte Zugkilometer 2015“ entwickel-
ten Kieler Schlüssel (siehe BR-Drucksache 557/14 – Beschluss) in absoluten Zahlbeträgen dar. Im
Gegensatz zu Angaben zu Personenkilometern sind länderspezifische Angaben zu Zugkilometern
verfügbar und wurden deshalb als Grundlage herangezogen. Fahrzeugkilometer – oder ausschließ-
lich bezogen auf den schienengebundenen Verkehr, Zugkilometer – werden in der Verkehrsstatis-
tik auch dazu verwendet, die Höhe der erbrachten Verkehrsleistung zu bestimmen.
Drucksache 18/9981 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
In der in Anlage 2 Teil B enthaltenen Tabelle werden die zusätzlichen Regionalisierungsmittel
dargestellt, die die Länder Berlin, Bran

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.857 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 18/9981 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/9981, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 18.466–21.323 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.16) +D1D2D3 · Prüfwert 358d713005662a88….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP