Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 18/9981 · S. 17
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Nummer 1 (§ 5) Die Vorschrift regelt die Höhe und Verteilung der den Ländern zustehenden Mittel. Dazu wird der Betrag der Regionalisierungsmittel für das Jahr 2016 und dessen jährliche Dynamisierung be- stimmt. Die Verteilung der Mittel auf die Länder wird in den Anlagen 1 und 2 geregelt. Nummer 2 (§ 6 Absatz 2 Satz 1) Aus der Hinzufügung der Anlagen 1 und 2 ergibt sich eine Folgeänderung des § 6 Absatz 2 Satz 1, der nunmehr auf Anlage 3 verweist. Gleichzeitig wird klargestellt, dass die neue Berichtspflicht der Länder erstmalig für das Jahr 2016 gilt. Nummer 3 (Anlage 1 und 2) Den Ländern ist im Rahmen der Bahnreform die Verantwortung für den SPNV übertragen wor- den. Dafür erhalten die Länder die in den Anlagen 1 und 2 Teil B tabellarisch in absoluten Zahl- beträgen dargestellten Regionalisierungsmittel. Der bisherige Verteilungsschlüssel wurde unter dem Gesichtspunkt der Bedarfsgerechtigkeit als nicht mehr geeignet angesehen. Die in Anlage 1 enthaltene Tabelle stellt den von den Ländern vor diesem Hintergrund u. a. unter Berücksichtigung der Parameter „Einwohner 2012“ und „bestellte Zugkilometer 2015“ entwickel- ten Kieler Schlüssel (siehe BR-Drucksache 557/14 – Beschluss) in absoluten Zahlbeträgen dar. Im Gegensatz zu Angaben zu Personenkilometern sind länderspezifische Angaben zu Zugkilometern verfügbar und wurden deshalb als Grundlage herangezogen. Fahrzeugkilometer – oder ausschließ- lich bezogen auf den schienengebundenen Verkehr, Zugkilometer – werden in der Verkehrsstatis- tik auch dazu verwendet, die Höhe der erbrachten Verkehrsleistung zu bestimmen. Drucksache 18/9981 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode In der in Anlage 2 Teil B enthaltenen Tabelle werden die zusätzlichen Regionalisierungsmittel dargestellt, die die Länder Berlin, Bran
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.857 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 18/9981 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 18/9981, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 18.466–21.323 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.16) +D1D2D3 · Prüfwert 358d713005662a88….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP