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Artikel 2 · BT-Drs. 18/9980 · S. 15

Zu Artikel 2 (Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 2 (Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1 (§ 6b)
Es handelt sich um eine Folgeänderung aufgrund der Änderung des § 46 SGB II.
Zu Nummer 2 (Neufassung der Absätze 5 bis 10)
Zu Buchstabe a (Neufassung der Absätze 5 bis 10)
Zu Absatz 5
Der Bund beteiligt sich seit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende prozentual an den Ausgaben
für die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Absatz 1 SGB II (KdU). Die Bundesbeteiligung wird
auf höchstens 49 vom Hundert der bundesweiten Gesamtausgaben für diese Leistungen begrenzt. Die Höhe dieser
Beteiligung unterscheidet sich seit dem Jahr 2007 nach den einzelnen Ländern, so dass – insbesondere für das
monatliche Erstattungsverfahren – landesspezifische Beteiligungsquoten gelten.
Die Höhe der landesspezifischen Beteiligungsquoten ergibt sich aus mehreren Bestandteilen:
– Grundsätzlich sind Anteilswerte für die einzelnen Länder festgelegt (Absatz 6). Seit dem Jahr 2011 beteiligt
sich der Bund mit durchschnittlich 28,2 Prozent an den KdU.
– Die Bundesbeteiligung wurde für die Jahre 2015 bis 2017 befristet erhöht, um die Kommunen im Vorgriff auf
das Bundesteilhabegesetz zu entlasten (Absatz 7 Satz 1). Darüber hinaus wurde sie im Jahr 2017 zur weiteren
Entlastung der Kommunen nochmals erhöht (Absatz 7 Satz 2). Im Jahr 2018 sollen die Kommunen um weitere
1,24 Milliarden Euro und ab dem Jahr 2019 dauerhaft um weitere 1,6 Milliarden Euro jährlich entlastet wer-
den.
– Diese Anteilswerte werden außerdem mit dem Ziel erhöht, die Kommunen von den Zweckausgaben für die
Leistungen für Bildung und Teilhabe (sog. Bildungspaket) zu entlasten (Absatz 8). Die genaue Erhöhung
ergibt sich hierbei aus den jeweiligen Vorjahresausgaben für das Bildungspaket im Verhältnis zu den Vorjah-
resausgaben für KdU in

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 13.654 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/9980, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 28.149–41.803 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.09) +D1D2D3 · Prüfwert 5d5e785fa6ac1c43….

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