Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 18/9980 · S. 14
Zu Artikel 1 (Änderung des Finanzausgleichsgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Finanzausgleichsgesetzes) Zu Nummer 1 (§ 1 Satz 3) Mit der Änderung erhalten die Gemeinden im Jahr 2018 zusätzliche Anteile an der Umsatzsteuer in Höhe von 2,76 Milliarden Euro und ab dem Jahr 2019 von 2,4 Milliarden Euro. Zu Nummer 2 (§ 1 Satz 5) Durch Änderung von §1 Satz 5 wird den Ländern für die Jahre 2016 bis 2018 über die Umsatzsteuer eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von 2 Milliarden Euro zu Lasten des Bundes zur Verfügung gestellt. Zudem erhal- ten die Länder zusätzliche Mittel aus der Umsatzsteuer zu Lasten des Bundes ab 2018 in Höhe von 1 Milliarde Euro jährlich. Von den nach den Vorababzügen verbleibenden Umsatzsteuereinnahmen steht den Ländern ein Anteil von 50,3 % abzüglich des Festbetrags nach § 1 Satz 5 FAG zu. Da die Erhöhung des vorab abzuziehenden Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer den auf Bund und Länder verteilbaren Anteil der Umsatzsteuer verringert, muss der in § 1 Satz 5 festgeschriebene Betrag zudem um 50,3 % des Erhöhungsbetrags des Gemeindeanteils verringert werden. Hierdurch wird erreicht, dass die entsprechende Entlastung der Gemeinden alleine vom Bund getragen wird. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/9980 Überblick über die Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes in Euro a) Änderung § 1 Satz 3 Umsatzsteueranteil Gemeinden 2016 2017 2018 2019 Anteil an 5 Mrd. Euro über USt Gemeinden 2.760.000.000 2.400.000.000 b) Änderung § 1 Satz 5 FAG (Festbetrag Bund zu Lasten der Länder) 2016 2017 2018 2019 (1) Integrationspauschale - 2.000.000.000 - 2.000.000.000 - 2.000.000.000 (2) Ausgleich für Erhöhung USt Gemeinden - 1.388.280.000 - 1.207.200.000 (3) Anteil an 5 Mrd. Euro über USt Länder - 1.000.000.000 - 1.000.000.000 Summe der Änderungen - 2.000.000.000 - 2.000.000.000 - 4.388.280.000
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.109 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/9980, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 26.040–28.149 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.09) +D1D2D3 · Prüfwert 5d5e785fa6ac1c43….
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