Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 18/9958 · S. 20
Zu Artikel 3 (Änderung des Straßenverkehrsgesetzes – StVG)
Zu Artikel 3 (Änderung des Straßenverkehrsgesetzes – StVG) Zu Nummer 1 (§ 35 Absatz 1 Nummer 14, 15 und 16 StVG) Die Vorschrift schafft für die Behörden der Zollverwaltung im Prüfungsverfahren nach § 2 Absatz 1 des Schwarz- arbeitsbekämpfungsgesetzes die Möglichkeit zur Abfrage von bestimmten Fahrzeug- und Halterdaten aus dem Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes. Diese Möglichkeit bedeutet für die Tätigkeit der Finanz- kontrolle Schwarzarbeit einen Mehrwert bei der wirksamen Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Be- schäftigung. Soweit bereits Hinweise einen Verstoß gegen die in § 2 Absatz 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungs- gesetzes genannten Pflichten erwarten lassen, kann die Halterabfrage bereits zur Vorbereitung der Prüfung ziel- gerichtet und anlassangemessen erfolgen. Beispielsweise in den Branchen Taxigewerbe, Spedition/Transport/Lo- gistik, Kurierdienst und Gastronomie (Lieferservice) können aus einem Abgleich der Anzahl der angemeldeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der Art und Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge eines Unternehmens Anhaltspunkte für Unstimmigkeiten festgestellt werden, die dann im Rahmen einer Prüfung der Geschäftsunter- lagen zu überprüfen sind. Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a (§ 36 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 2a StVG) Die Vorschrift schafft für die Behörden der Zollverwaltung die Befugnis, in Strafverfahren, die mit einem der in § 2 Absatz 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Prüfgegenstände unmittelbar zusammenhängen, Fahrzeug- und Halterdaten aus dem Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes im automatisierten Verfahren abzurufen. Nach der geltenden Rechtslage können durch die Dienststellen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Fahrzeug- und Halterabfragen lediglich als schriftliche Abfrage erfol
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.707 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/9958, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 53.938–57.645 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 58c2bff5267a9a3a….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP