Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 18/9950 · S. 29
Zu Artikel 3 (Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes)
Zu Artikel 3 (Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Nummer 1 beinhaltet die Änderung der Inhaltsübersicht aufgrund der Änderung der Überschrift von § 19a. Zu Nummer 2 (§ 19a) Zu Absatz 1 Mit der redaktionellen Änderung in Absatz 1 Satz 1 wird klargestellt, dass die Fernleitungsnetzbetreiber und nicht die Marktgebietsverantwortlichen den Prozess veranlassen. Dies entspricht den Abläufen dieses technischen Um- stellprozesses. Der Begriff Fernleitungsnetzbetreiber ist im Gegensatz zum marktgebietsaufspannenden Netzbe- treiber eindeutig in § 3 des Energiewirtschaftsgesetzes definiert. Eine inhaltliche Änderung ist damit nicht ver- bunden. Nach Absatz 1 Satz 2 werden die durch die notwendigen technischen Anpassungen der Verbrauchsgeräte entste- henden Kosten derzeit auf alle Netznutzer der Gasversorgungsnetze innerhalb des Marktgebiets umgelegt, in dem das Gasversorgungsnetz liegt. Zu den notwendigen technischen Anpassungen gehören auch Umstellhandlungen an Erdgasspeichern. Durch die Neuregelung in Absatz 1 Satz 3 werden die Kosten ab dem 1. Januar 2017 auf alle Netznutzer bundesweit statt marktgebietsweit umgelegt. Damit wird einer ungleichen Verteilung der Belastung zwischen den beiden Gasmarktgebieten auf Grund der unterschiedlichen Umstellzeitpunkte Rechnung getragen. Die Kosten der Marktraumumstellung verteilen sich damit zu gleichen Teilen auf alle Netznutzer. Netznutzer des einen Marktgebietes werden nicht stärker belastet als Netznutzer des anderen Marktgebietes. Die Neuregelung betrifft alle Kosten unabhängig davon, ob es sich um Plan- oder Ist-Kosten oder deren Differenzen handelt. Die Umstellung des Zeitpunkts des Kostenwälzungsmechanismus kann nur zum 1. Januar eines jeden Jahres erfolgen, da die Netzbetreiber gemäß § 20 Absatz
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.677 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/9950, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 100.194–112.871 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 89c18e0c3a1cee9c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP