Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 18/9950 · S. 36
Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b (§ 5 Absatz 3 – neu – MinÖlDatG)
Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b (§ 5 Absatz 3 – neu – MinÖlDatG) Der Bundesrat schlägt vor, die Vorschrift zur Übermittlung von Mineralöldaten an die statistischen Landesämter anders zu fassen, da der Gesetzentwurf der Bundesregierung nur eine eingeschränkte Datenübermittlungspflicht enthalte. Durch die vorgeschlagene Neufassung solle sichergestellt werden, dass den statistischen Ämtern der Länder die Daten auf Antrag stets bereitgestellt werden, sofern dort ein gesetzlicher Geheimhaltungsschutz be- steht. Die Bundesregierung hält die Neufassung in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Form nicht für erforderlich, da ihr Gesetzentwurf die Datenübermittlung bereits umfassend regelt. Einziger Ablehnungsgrund für die Übermitt- lung von Einzelangaben nach § 5 Absatz 3 Satz 2 – neu – MinÖlDatG ist, dass in dem anfragenden Bundesland der geforderte gesetzliche Geheimhaltungsschutz nicht gewährleistet ist. Außerdem sind nach dem Entwurf der Bundesregierung Daten, die keinen Rückschluss auf Einzelangaben zulassen, gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 – neu – MinÖlDatG sogar vorbehaltlos an das jeweilige statistische Landesamt zu übermitteln. Diese zweistufige Rege- lung hat die Bundesregierung gewählt, um eine möglichst umfassende Datenübermittlung zu gewährleisten. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Regelung kann zudem eine Erleichterung für den Rechtsanwender im Einzelfall darstellen, weil bei Vorliegen aggregierter Daten die Prüfung zu einem ausreichenden Geheimhaltungs- schutz entfällt. Da die Bundesregierung keinen Überblick über den in den jeweiligen Ländern vorhandenen ge- setzlichen Geheimhaltungsschutz hat, wird die Datenübermittlung in dem Gesetzentwurf nur in den insbesondere aus wettbewerbsrechtlichen Gründen erforderlichen Fällen von einem solchen Geheimhaltungsschutz a
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.410 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/9950, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 122.707–126.117 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 89c18e0c3a1cee9c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP