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Artikel 8 · BT-Drs. 18/9949 · S. 26

Zu Artikel 8 (Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 8 (Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch)
Die Regelung verpflichtet den Spitzenverband Bund der Pflegekassen und die Verbände der Leistungserbringer
zur Vereinbarung eines Verfahrens für eine sichere Übermittlung aller erforderlichen Abrechnungsunterlagen und
aller sonstigen erforderlichen Nachweise in der Form elektronischer Dokumente. Dokumente in Papierform sollen
hierdurch vollständig abgelöst und eine parallele Nutzung papiergebundener und elektronischer Dokumente ver-
mieden werden. Sobald eine Vereinbarung vorliegt, können auch die vertraglich vereinbarten Nachweise über die
erbrachten Leistungen einschließlich der vorgesehenen Unterschrift von Versicherten und Leistungserbringern
auf diesen Nachweisen durch elektronische Dokumente erfolgen. Für die Übermittlung von Unterschriften auf
Nachweisen über die erbrachten Leistungen soll neben einer qualifizierten elektronischen Signatur auch ein an-
deres Verfahren zugelassen werden. Das festzulegende Verfahren soll so ausgestaltet werden, dass ein gesicherter
und überprüfbarer Rückschluss auf die Identität des Verfassers und auf die Integrität der Dokumente gewährleistet
ist. Entscheidend für die Abrechnungssicherheit ist die Vorgabe eines Verfahrens, das den Absender der Daten
authentifiziert und die Integrität des elektronisch übermittelten Datensatzes gewährleistet. Die Regelungen in den
Sätzen 3 und 4 orientieren sich an § 87a Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 der Abgabenordnung, mit denen für den
Bereich des Umsatzsteuerrechts Rechtssicherheit von elektronischen Dokumenten auch unter Verzicht auf die
qualifizierte elektronische Signatur hergestellt worden ist.
Leistungsnachweise in elektronischer Form können von den Pflegekassen zudem auch für Zwecke der Abrech-
nungsprüfung genutzt werden.

BT-Drs. 18/9949 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/9949, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 85.893–87.682 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert ae5a2eda7a64a6d5….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP