Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 8 · BT-Drs. 18/9949 · S. 26
Zu Artikel 8 (Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 8 (Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch) Die Regelung verpflichtet den Spitzenverband Bund der Pflegekassen und die Verbände der Leistungserbringer zur Vereinbarung eines Verfahrens für eine sichere Übermittlung aller erforderlichen Abrechnungsunterlagen und aller sonstigen erforderlichen Nachweise in der Form elektronischer Dokumente. Dokumente in Papierform sollen hierdurch vollständig abgelöst und eine parallele Nutzung papiergebundener und elektronischer Dokumente ver- mieden werden. Sobald eine Vereinbarung vorliegt, können auch die vertraglich vereinbarten Nachweise über die erbrachten Leistungen einschließlich der vorgesehenen Unterschrift von Versicherten und Leistungserbringern auf diesen Nachweisen durch elektronische Dokumente erfolgen. Für die Übermittlung von Unterschriften auf Nachweisen über die erbrachten Leistungen soll neben einer qualifizierten elektronischen Signatur auch ein an- deres Verfahren zugelassen werden. Das festzulegende Verfahren soll so ausgestaltet werden, dass ein gesicherter und überprüfbarer Rückschluss auf die Identität des Verfassers und auf die Integrität der Dokumente gewährleistet ist. Entscheidend für die Abrechnungssicherheit ist die Vorgabe eines Verfahrens, das den Absender der Daten authentifiziert und die Integrität des elektronisch übermittelten Datensatzes gewährleistet. Die Regelungen in den Sätzen 3 und 4 orientieren sich an § 87a Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 der Abgabenordnung, mit denen für den Bereich des Umsatzsteuerrechts Rechtssicherheit von elektronischen Dokumenten auch unter Verzicht auf die qualifizierte elektronische Signatur hergestellt worden ist. Leistungsnachweise in elektronischer Form können von den Pflegekassen zudem auch für Zwecke der Abrech- nungsprüfung genutzt werden.
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Herkunft
BT-Drs. 18/9949, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 85.893–87.682 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert ae5a2eda7a64a6d5….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP