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Artikel 1 · BT-Drs. 18/9949 · S. 20

Zu Artikel 1 (Änderung des E-Government-Gesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des E-Government-Gesetzes)
Die Bundesregierung hat sich im Regierungsprogramm „Digitale Verwaltung 2020“ das Ziel des Aufbaus einer
Bundesredaktion für Leistungs-, Prozess- und Formularinformationen gesetzt. Mit der Ergänzung durch Absatz 2a
Satz 1 (neu) werden die Bundesministerien sowie alle weiteren obersten Bundesbehörden verpflichtet, zu Geset-
zen und Verordnungen des Bundes Leistungsinformationen zur Verwendung auf Bundes-, Länder- und Kommu-
nalportalen bereitzustellen. Hierdurch wird gewährleistet, dass auf den verschiedenen Verwaltungsebenen ein-
heitliche, auf gemeinsamen redaktionellen und technischen Standards beruhende und von den obersten Bundes-
behörden freigegebene Informationen zu leistungsbegründenden Rechtsregelungen des Bundes verfügbar sind.
Die Informationen umfassen den regulatorischen Inhalt des Gesetzes (sogenannte Stammtexte) und werden gege-
benenfalls auf den nachfolgenden Vollzugsebenen (Länder, Kommunen) ergänzt.
Als Leistung einer öffentlichen Verwaltung (auch Verwaltungsleistung) wird im engeren Sinne ein nach außen
für Dritte (z. B. Bürger, Unternehmen, freie oder gemeinnützige Träger) sichtbares Ergebnis der Verwaltungstä-
tigkeit bezeichnet (Schedler, Proeller, 2006; GK LeiKa, 2012). Leistungsinformationen sollen insbesondere für
unternehmens- und bürgerrelevante Regelungen erstellt werden, bei denen ein hoher Informationsbedarf zu er-
warten ist.
Mit der Ergänzung durch Absatz 2a Satz 1 (neu) erfüllt der Bund eine Verpflichtung aus dem im IT-Planungsrat
verankerten Vorhaben „Föderales Informationsmanagement“ (FIM), das die standardisierte Erstellung und Be-
reitstellung von Leistungsinformationen zur Weiterverwendung durch Länder und Kommunen vorsieht. An-
sprechpartner der Ministerien sowie aller weiteren ver

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.100 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 18/9949 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/9949, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 59.418–65.518 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert ae5a2eda7a64a6d5….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP