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Artikel 3 · BT-Drs. 18/9946 · S. 15

Zu Artikel 3 (Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten

Zu Artikel 3 (Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten
der freiwilligen Gerichtsbarkeit)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Es handelt sich um eine Folgeänderung zu der unter Nummer 2 vorgesehenen Einfügung eines neuen § 214a
FamFG in der Entwurfsfassung (FamFG-E).

Zu Nummer 2 (§ 214a FamFG-E)
Im Jahr 2014 wurden 21 Prozent (in 2013: 22 Prozent) der Verfahren in Gewaltschutzsachen vor den Amtsge-
richten und 6 Prozent (in 2013: 5 Prozent) der Verfahren in Gewaltschutzsachen vor den Oberlandesgerichten
durch Vergleich erledigt. Dennoch vermittelt ein Vergleich der geschädigten Person im Ergebnis einen geringeren
Schutz als eine gerichtliche Gewaltschutzanordnung. Denn verstößt der Täter gegen eine in einem Vergleich
übernommene Verpflichtung, so greifen zwar selbstverständlich die allgemeinen strafrechtlichen Bestimmungen,
der Verstoß als solcher ist aber anders als ein Verstoß gegen eine gerichtliche Gewaltschutzanordnung nicht nach
§ 4 GewSchG strafbewehrt.
Dies ist insofern unbefriedigend, als auch in Gewaltschutzverfahren der Abschluss von Vergleichen häufig sach-
gerecht ist. So kann eine von den Beteiligten einvernehmlich getroffene Regelung teilweise besser als eine vom
Gericht angeordnete Maßnahme dazu führen, dass sich der Täter an die Verpflichtungen hält und tatsächlich eine
Befriedung des Konfliktes eintritt. Oftmals können die Beteiligten selbst den Inhalt der Schutzmaßnahmen auch
besser ihren persönlichen Sicherheitsbedürfnissen und Verhältnissen anpassen, als dies dem Gericht möglich ist.
Ein Vergleich ist häufig auch dann sinnvoll, wenn Fragen des Gewaltschutzes in einem größeren Zusammenhang
zu regeln sind. Zu denken ist an Fälle, in denen auch Regelungen über den Umgang gemeinschaftlicher Kinder
oder über die Nu

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.649 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/9946, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 37.446–44.095 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert d1f30afb8e885469….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP