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Artikel 1 · BT-Drs. 18/9946 · S. 13

Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches)

Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches)
Die bisherige Ausgestaltung des Tatbestands des § 238 StGB als Erfolgsdelikt verlangt vom Opfer genau das
Verhalten ab, das eigentlich vermieden werden sollte, nämlich eine aufgezwungene Änderung seiner Lebensum-
stände, die das Gesetz ausschließlich als schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung bewertet. Damit
hängt die Strafbarkeit von Nachstellungshandlungen nicht allein von der Handlung des Täters und von deren
Intensität, sondern zusätzlich davon ab, ob und wie das Opfer hierauf reagiert. Die Begründung zum Entwurf
eines Gesetzes zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen enthält als Beispiele für schwerwiegende Beeinträch-
tigungen der Lebensgestaltung, dass das Opfer die Wohnung nur noch unter Schutzvorkehrungen und schließlich
nur noch selten verlässt, bestimmte Orte meidet, seine sozialen Kontakte einschränkt und sich im Extremfall zu
einem Wohnungs- und/oder Arbeitsplatzwechsel gezwungen sieht (Bundestagsdrucksache 16/575, S. 8).
Opfer, die in prekären finanziellen oder sozialen Umständen leben, können aber einen kostenintensiven Umzug
häufig wirtschaftlich nicht schultern, so dass eine Entscheidung des Opfers für oder gegen einen Umzug mangels
Liquidität erst gar nicht getroffen werden kann. Auch ein Arbeitsplatzwechsel ist in vielen Fällen nicht möglich.
Unter diese Gruppe fällt ein Teil der Alleinerziehenden. Müssten sie im Extremfall in Betracht ziehen, mit ihren
Kindern umzuziehen, um nach außen hin dokumentieren zu können, dass eine schwerwiegende Beeinträchtigung
ihrer Lebensgestaltung vorliegt und sich ihre Lebensumstände gravierend geändert haben, so würde dies dem
Prinzip zuwiderlaufen, Trennungskinder mit Blick auf das Kindeswohl (soweit möglich) in ihrer vertrauten örtli-
chen Umgebung und 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.628 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/9946, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 27.702–34.330 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert d1f30afb8e885469….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP