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Artikel 1 · BT-Drs. 18/9752 · S. 49

Zu Artikel 1 (Änderung des Luftsicherheitsgesetzes)

 Zu Artikel 1 (Änderung des Luftsicherheitsgesetzes)



 Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)

 Die Inhaltsübersicht wird um die neu eingefügten §§ 3a, 9a, 10a, 16a, 17a und 22
 ergänzt. Ferner werden die Änderungen bei den Überschriften zu den §§ 8 und 9
 berücksichtigt.


 Zu Nummer 2 (§ 1)

 Durch die vorgenommene Ergänzung soll klargestellt werden, dass sich der
 Anwendungsbereich des Luftsicherheitsgesetzes auf den Schutz des zivilen
 Luftverkehrs beschränkt und ausschließlich militärischer Verkehr hiervon nicht
 umfasst ist.


 Zu Nummer 3 (§ 2)

 In die Aufgabenbeschreibung der Luftsicherheitsbehörden werden die Beteiligten an
 der sicheren Lieferkette aufgenommen. Zu den Beteiligten gehören reglementierte
 Beauftragte, bekannte Versender, Transporteure, Unterauftragnehmer von
 reglementierten Beauftragten, reglementierte Lieferanten und bekannte Lieferanten
 (das Konzept des geschäftlichen Versenders wird in Deutschland aktuell nicht mehr
 angewandt). Die Eigensicherungspflichten dieser Beteiligten sind in § 9a Absatz 1
 geregelt. Ferner werden Zertifizierung und Zulassung von Sicherheitsausrüstung
 nach § 10a als neue Aufgaben der Luftsicherheitsbehörden festgeschrieben. Der
 Hinweis auf die Kontrolle von Fluggästen und Gepäck hat klarstellenden Charakter
 und beinhaltet keine Änderung gegenüber der aktuellen Rechtslage.


 Zu Nummer 4 (§ 3)


 Zu Buchstabe a

 Die Systematik der §§ 3 und 5 wird neu gefasst. § 3 enthält nunmehr neben der
 luftsicherheitsbehördlichen Generalklausel in Absatz 1 auch eine Reihe weiterer
 allgemeiner Befugnisse, die den Luftsicherheitsbehörden im Rahmen ihrer jeweiligen
Drucksache 18/9752                     – 48 –        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode



Zuständigkeiten zukommen und als solche „vor die Klammer gezogen“ werden.
E

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 65.243 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/9752, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 96.092–161.335 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 2566e7f4266282a9….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP