Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 18/9752 · S. 49
Zu Artikel 1 (Änderung des Luftsicherheitsgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Luftsicherheitsgesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die Inhaltsübersicht wird um die neu eingefügten §§ 3a, 9a, 10a, 16a, 17a und 22 ergänzt. Ferner werden die Änderungen bei den Überschriften zu den §§ 8 und 9 berücksichtigt. Zu Nummer 2 (§ 1) Durch die vorgenommene Ergänzung soll klargestellt werden, dass sich der Anwendungsbereich des Luftsicherheitsgesetzes auf den Schutz des zivilen Luftverkehrs beschränkt und ausschließlich militärischer Verkehr hiervon nicht umfasst ist. Zu Nummer 3 (§ 2) In die Aufgabenbeschreibung der Luftsicherheitsbehörden werden die Beteiligten an der sicheren Lieferkette aufgenommen. Zu den Beteiligten gehören reglementierte Beauftragte, bekannte Versender, Transporteure, Unterauftragnehmer von reglementierten Beauftragten, reglementierte Lieferanten und bekannte Lieferanten (das Konzept des geschäftlichen Versenders wird in Deutschland aktuell nicht mehr angewandt). Die Eigensicherungspflichten dieser Beteiligten sind in § 9a Absatz 1 geregelt. Ferner werden Zertifizierung und Zulassung von Sicherheitsausrüstung nach § 10a als neue Aufgaben der Luftsicherheitsbehörden festgeschrieben. Der Hinweis auf die Kontrolle von Fluggästen und Gepäck hat klarstellenden Charakter und beinhaltet keine Änderung gegenüber der aktuellen Rechtslage. Zu Nummer 4 (§ 3) Zu Buchstabe a Die Systematik der §§ 3 und 5 wird neu gefasst. § 3 enthält nunmehr neben der luftsicherheitsbehördlichen Generalklausel in Absatz 1 auch eine Reihe weiterer allgemeiner Befugnisse, die den Luftsicherheitsbehörden im Rahmen ihrer jeweiligen Drucksache 18/9752 – 48 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zuständigkeiten zukommen und als solche „vor die Klammer gezogen“ werden. E
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 65.243 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/9752, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 96.092–161.335 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 2566e7f4266282a9….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP