Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 16/2922 · S. 30
Zu Artikel 2 (Änderung des Arbeitsgerichtsgeset-
Zu Artikel 2 (Änderung des Arbeitsgerichtsgeset- zes) Zu Nummer 1 (§ 2 a) Entsprechend den bereits vorhandenen Zuständigkeitsrege- lungen für die Unternehmensmitbestimmung auf europäi- scher Ebene in der Europäischen Gesellschaft (Nummer 3 Buchstabe d) und der Europäischen Genossenschaft (Nummer 3 Buchstabe e) wird für Streitigkeiten aus dem Ge- setz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren begründet. Wie bei der Unternehmensmitbestimmung nach den nationalen Mit- bestimmungsgesetzen (§ 2 a Nr. 3) sollen für Streitigkeiten über die Wahl der Arbeitnehmervertreter in das Aufsichts- oder Verwaltungsorgan die Arbeitsgerichte zuständig sein. Für die Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren der §§ 34 und 35 gelten die allgemeinen Zuständigkeitsregeln; die Ar- beitsgerichte sind nicht zuständig. Zu Nummer 2 (§ 10) Die nur für das arbeitsgerichtliche Verfahren geltenden Son- derregelungen über die Parteifähigkeit werden um die im Ge- setz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung vorgesehenen Gre- mien erweitert, damit diese sich an einem arbeitsgerichtli- chen Verfahren beteiligen können. Zu Nummer 3 (§ 82) Die Neuregelung in Absatz 5 sieht eine allgemeine Zustän- digkeit für Streitigkeiten aus dem Gesetz über die Mitbestim- mung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung am Sitz der aus der grenzüberschreitenden Verschmelzung hervorgegangen Gesellschaft vor. Die For- mulierung „Angelegenheiten“ ist weit zu verstehen. Die Zu- ständigkeit gilt auch für Angelegenheiten der Arbeitnehmer- vertreter im Aufsichts- oder Verwaltungsrat einer aus der grenzüberschreitenden Verschmelzung hervorgegangenen Gesellschaft. Zu N
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.073 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/2922, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 142.713–144.786 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.59) +D1D2D3 · Prüfwert 7fd570a5045b26d0….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP