Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 6 · BT-Drs. 18/9536 · S. 53

Zu Artikel 6 (Änderung des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes)

Zu Artikel 6 (Änderung des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes)
Zu Nummer 1
§ 1 Absatz 1 Satz 2 – neu –
Da die Europäische Union mit Drittstaaten wiederholt Vereinbarungen zum automatischen Austausch von Infor-
mationen über Finanzkonten im Sinne der Richtlinie 2014/107/EU (ABL. L 359 vom 16.12.2014) abschließt und
diese Vereinbarungen für die Mitgliedstaaten bindend sind und von der Bundesrepublik Deutschland dem Finanz-
konten-Informationsaustauschgesetz entsprechend anzuwenden sind, soll dessen Anwendungsbereich insoweit
erweitert werden. Hierzu wird dem Absatz 1 eine Nummer 3 angefügt. Danach gilt das Finanzkonten-Informati-
onsaustauschgesetz auch für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen
mit Drittstaaten, die Verträge mit der Europäischen Union zur Vereinbarung des vorgenannten automatischen
Austauschs geschlossen haben.
Zusätzlich wird dem Absatz 1 eine Nummer 4 angefügt. Danach gilt dieses Gesetz auch für den automatischen
Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen mit Drittstaaten, die mit der Bundesrepublik
Deutschland ein Abkommen über den steuerlichen Informationsaustausch geschlossen haben.
Drucksache 18/9536                                   – 54 –             Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode



Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
§ 5 Absatz 3
Durch die vorgesehene Ergänzung des § 5 Absatz 3 Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz um einen Ver-
weis auf § 88 Absatz 3 und 4 AO wird sichergestellt, dass auch insbesondere in diesem Bereich die Grundsätze
des Risikomanagements zum Tragen kommen und damit auch insoweit keine Differenzierung zu entsprechenden
Inlandssachverhalten erfolgt.

Zu Buchstabe b
§ 5 Absatz 8 – neu –
Mit dem neuen Absatz 8 wird bestimmt, dass bei der Übermittlung von Infor

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.289 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 18/9536 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/9536, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 187.212–189.501 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert e659d07d84b8cc43….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP