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Artikel 4 · BT-Drs. 18/9536 · S. 45
Zu Artikel 4 (Änderung des EU-Amtshilfegesetzes)
Zu Artikel 4 (Änderung des EU-Amtshilfegesetzes) Die Änderung des EU-Amtshilfegesetzes setzt die vom Europäischen Rat am 8. Dezember 2015 beschlossene Änderung der EU-Amtshilferichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2376 vom 8. Dezember 2015 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung) in das nationale Recht um. Danach sind innerhalb der Europäischen Union Informationen über grenzüberschreitende steuerliche Vorbescheide und Vorabverständigungen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen automatisch auszutauschen. Unter Vorabverständigungen werden dabei die in § 178a Absatz 1 AO definierten Vorabverständigungsverfahren verstanden. Vorabverständigungsverfahren werden auf Grundlage von Doppelbesteuerungsabkommen zur Erteilung verbindlicher Vorabzusagen über Ver- rechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen (siehe APA-Merkblatt vom 5. Oktober 2006, BStBl I S. 594) geführt. Der Informationsaustausch mit weiteren Staaten, zu denen sich die Bundesrepublik Drucksache 18/9536 – 46 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutschland im Rahmen des BEPS-Projekts politisch verpflichtet hat, bedarf hingegen keiner gesetzlichen Um- setzung und kann auf Basis der bestehenden gesetzlichen Regelungen durch Verwaltungsanweisungen getroffen werden. Darüber hinaus wird die vom Europäischen Rat am 25. Mai 2016 beschlossene Richtlinie (EU) 2016/881 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informati- onen im Bereich der Besteuerung in das nationale Recht umgesetzt. Danach übermitteln die Mitgliedstaaten län- derbezogene Berichte an die zuständigen Behörden
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 23.730 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/9536, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 158.173–181.903 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert e659d07d84b8cc43….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP