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Artikel 3 · BT-Drs. 18/9534 · S. 27

Zu Artikel 3 (Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen)

Zu Artikel 3 (Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen)
Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht)
§ 83c IRG beinhaltet bislang nur Regelungen zu Fristen. Die Norm wird um eine Verfahrensregelung ergänzt.
Das ist in der Überschrift klarzustellen.
Drucksache 18/9534                                   – 28 –             Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode



Zu Nummer 2 (§ 83c IRG-E)
Zu Buchstabe a
Die Überschrift ist zu ergänzen.

Zu Buchstabe b
Die Ergänzung des § 83c IRG um einen neuen Absatz 2 soll der Umsetzung von Artikel 10 Absatz 4 Satz 1 der
Richtlinie 2013/48/EU dienen.
Eine Pflicht zur Unterrichtung über die Möglichkeit der Benennung eines Rechtsbeistands im Ausstellungsmit-
gliedstaat sieht das IRG bislang nicht vor. Die Regelungen in § 21 Absatz 2 Satz 2, § 22 Absatz 2 Satz 2 und § 28
Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 78 Absatz 1 IRG greifen nicht, weil sie sich ausdrücklich nur mit der Beauf-
tragung eines Beistandes nach § 40 IRG befassen. § 114b StPO in Verbindung mit § 77 IRG betrifft nur die un-
verzügliche Belehrung über Verfahrensrechte in dem in der Bundesrepublik Deutschland geführten Überstel-
lungsverfahren. Der neue Absatz 2 lässt diese Vorschriften zur Belehrung unberührt.
Da die Unterrichtung über das Recht, einen Beistand beizuziehen, ein zentrales Recht für die verfolgte Person
darstellt, soll die Unterrichtung über die Möglichkeit der Benennung eines Rechtsbeistands im Ausstellungsmit-
gliedstaat ebenso wie die Unterrichtung über die Möglichkeit der Beauftragung eines Beistands im Vollstre-
ckungsmitgliedstaat im IRG selbst geregelt werden. Eine Regelung im 2. Teil des IRG kommt nicht in Betracht,
weil jenseits der Grenzen der Europäischen Union nicht sichergestellt ist, dass es ein Recht auf Benennung ein

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.509 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/9534, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 91.823–94.332 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert e04f8c0e2df17e25….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP