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Artikel 3 · BT-Drs. 18/9532 · S. 37
Zu Artikel 3 (Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes)
Zu Artikel 3 (Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Redaktionelle Folgeänderung wegen der Änderung des § 62a. Zu Buchstabe b Redaktionelle Folgeänderung wegen der Änderung des § 107d. Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a Mit der Änderung wird nunmehr jede ruhegehaltfähige Dienstzeit mit ihrer Dauer und nicht mehr nur anteilig mit ihrem Umfang als zur Erfüllung der Wartezeit für geeignet erklärt. Diese Rechtsfolge wurde bislang (auch schon) durch eine unionsrechtskonforme Auslegung der bisherigen Vor- schrift erreicht (siehe u. a. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Juni 2014 – 3 A 125/14 –). Maßgebliche Grundlage hierfür ist § 4 Nummer 1 des Anhangs der Richtlinie 97/81/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit (ABl. L 14 vom 20. 1. 1998, S. 9). Danach stellt es eine Ungleichbehandlung allein wegen der Teilzeitbeschäfti- gung im Sinne des § 4 Nummer 1 des Anhangs der Richtlinie 97/81/EG dar, wenn die vollzeitbeschäftigte Beam- tin oder der vollzeitbeschäftigte Beamte bereits nach fünf Jahren der Beschäftigung im Beamtenverhältnis zu Drucksache 18/9532 – 38 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn in den Genuss einer Versorgung gelangt, eine teilzeitbeschäftigte Be- amtin oder ein teilzeitbeschäftigter Beamter wegen der nur verhältnismäßigen Anrechnung seiner Dienstzeit aber erst später. Gemäß der Richtlinie 97/81/EG rechtfertigt die Anknüpfung an die geleistete Arbeitszeit lediglich einen Unterschied in der Höhe der Versorgung, nicht jedoch in der Bestimmung des Zeitpunkts, ab dem ein Ver- sorgungsanspruch besteht. Die Teilzeitbeschäftigte oder der Teilzeitbesc
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 47.873 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/9532, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 118.157–166.030 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 0938594100204c87….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP