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Artikel 8 · BT-Drs. 18/9530 · S. 59

Zu Artikel 8 (Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-

Zu Artikel 8 (Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-
aufsicht)
Die Änderungen passen die Satzung der BaFin an die entsprechenden Änderungen im FinDAG an.

Zu Nummer 1 (§ 1)
Es handelt sich um Folgeänderungen zu den Änderungen des § 6 FinDAG.

Zu Nummer 2 (§ 1a)
Die Bestimmung regelt die Wahrnehmung der Kernaufgabe des neuen Geschäftsbereichs Abwicklung unter Wah-
rung der europarechtlichen Vorgaben zur Trennung insbesondere von den Aufsichtsaufgaben der BaFin. Die Re-
gelungen zur Unabhängigkeit der mit der Abwicklungstätigkeit betrauten Organisationseinheiten dienen der Um-
setzung der entsprechenden Vorgaben aus Artikel 3 Absatz 3 und 4 der Bankenabwicklungsrichtlinie.
Durch die Einrichtung eines neuen Geschäftsbereichs unter der Leitung eines Exekutivdirektors wird sicherge-
stellt, dass die Abwicklungseinheit auf Augenhöhe mit der Bankenaufsicht agiert. Zugleich ermöglicht die For-
mulierung aber grundsätzlich auch die Anreicherung des Geschäftsbereichs Abwicklung mit anderen Aufgaben,
sodass dieser die Perspektive hat, quantitativ und qualitativ eine den anderen Geschäftsbereichen adäquate Struk-
tur zu erreichen. Es ist lediglich sicherzustellen, dass innerhalb des Geschäftsbereichs die Unabhängigkeit der mit
Abwicklungsaufgaben betrauten Organisationseinheit von Aufsichtsaufgaben, die diesem Geschäftsbereich über-
tragen werden, gewährleistet ist.
Standort der Abwicklungsbehörde ist Frankfurt am Main. Um den von der FMSA übernommenen Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeitern hinreichende Sicherheit in Bezug auf den Arbeitsort zu geben, erfolgt hier eine ausdrückli-
che Festschreibung des Standorts der mit der Abwicklungstätigkeit betrauten Organisationseinheit in der Satzung,
auch wenn dies für die anderen Geschäftsbereich

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.468 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 18/9530 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/9530, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 209.098–211.566 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert c8930a39714341fd….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP