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Artikel 4 · BT-Drs. 18/9530 · S. 55

Zu Artikel 4 (Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes)

Zu Artikel 4 (Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Die Änderungen an der Inhaltsübersicht reflektieren die im Übrigen vorgenommenen Änderungen.

Zu Nummer 2 (§ 1)
Der Restrukturierungsfonds wird zukünftig von der BaFin in ihrer Rolle als nationaler Abwicklungsbehörde ver-
waltet. Die bisherige Formulierung in Absatz 1, dass der Restrukturierungsfonds bei der FMSA errichtet wird,
war daher zu überarbeiten. Durch die Formulierung soll die Kontinuität des Restrukturierungsfonds ausgedrückt
werden. Die Regelung ersetzt zudem den bisherigen § 11 Absatz 1, indem die Aufgabe der Verwaltung des Rest-
rukturierungsfonds nunmehr der BaFin zugewiesen wird.

Zu Nummer 3 (§ 9)
Da zukünftig die Abwicklungsbehörde die Verwaltung des Restrukturierungsfonds übernimmt, kann für den Ge-
richtsstand nicht mehr auf den Sitz der FMSA abgestellt werden. Da die BaFin mehrere Dienstsitze hat, wird
stattdessen nicht auf den Sitz der BaFin verwiesen, sondern Frankfurt am Main zum Gerichtsstand bestimmt.

Zu Nummer 4 (§ 11)
Die Verwaltung des Restrukturierungsfonds wird nunmehr in § 1 der BaFin zugewiesen. § 11 Satz 1 und 2 können
daher entfallen.
Die Finanzierung der Abwicklungsbehörde wird künftig im FinDAG geregelt. Diese Regelung umfasst auch die
Kosten aus der Verwaltung des Restrukturierungsfonds. Der bisherige Verweis in § 11 Satz 3 RStruktFG kann
daher entfallen.
Drucksache 18/9530                                  – 56 –             Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode



Zu Nummer 5 (§ 14)
Der bisherige § 14 Absatz 1 RStruktFG hat einen Informationsaustausch zwischen BaFin und FMSA zu Zwecken
der Erhebung der Bankenabgabe geregelt. Da die BaFin nunmehr als Abwicklungsbehörde die Erhebung der
Bankenabgabe übernimmt, ist eine solche Regelung nicht lä

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.885 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/9530, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 194.669–197.554 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert c8930a39714341fd….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP